Ziel der Regelung soll die Postulierung des Grundsatzes des Vorrangs einer gemeinsamen elterlichen Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern sein. Unverheirateten Vätern soll durch die Neuregelung der Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder vereinfacht werden. Bislang war das Einverständnis der Mutter Voraussetzung für eine gemeinsame elterliche Sorge.