(...) So kann im Ergebnis festgestellt werden, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts immer noch nicht zu einer Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern geführt hat. Ein Elternteil wird immer um das gemeinsame Kind kämpfen müssen, es sei denn, die Eltern entscheiden sich zu heiraten oder einigen sich zum Wohle des Kindes.
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