Dem Staat wurde eine "Reparaturfrist" bis 31. Jänner 2013 eingeräumt, so Holzinger.
Der Verfassungsgerichtshof hat sich in Folge eines Antrags des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen mit der Regelung der Obsorge für uneheliche Kinder beschäftigt. Das Höchstgericht hat nichts gegen das Übertragen der Obsorge unehelicher Kinder gleich nach der Geburt an die Mutter einzuwenden. Allerdings muss danach dem Vater auch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Obsorge zu beantragen: "Dass der Mutter die Obsorge zukommt, dagegen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken", so der Präsident. "Es muss aber eine gerichtliche Prüfung der Frage möglich sein, ob im Interesse des Kindes dem Vater allein oder beiden die Obsorge zuerkannt wird", führte er weiter aus.