Österreich: Verfassungsgerichtshof (VfGH) stärkt das Recht der Väter auf ihre Kinder

Vätern von unehelichen Kindern muss die Möglichkeit gegeben werden, alleinige oder gemeinsame Obsorge bei Gericht zu beantragen. Derzeit ist dies nicht möglich - und das ist verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner Sommersession getroffen. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger teilte diese Entscheidung am Mittwoch in einer Pressekonferenz mit. Der VfGH folgt damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Dem Staat wurde eine "Reparaturfrist" bis 31. Jänner 2013 eingeräumt, so Holzinger.

Der Verfassungsgerichtshof hat sich in Folge eines Antrags des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen mit der Regelung der Obsorge für uneheliche Kinder beschäftigt. Das Höchstgericht hat nichts gegen das Übertragen der Obsorge unehelicher Kinder gleich nach der Geburt an die Mutter einzuwenden. Allerdings muss danach dem Vater auch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Obsorge zu beantragen: "Dass der Mutter die Obsorge zukommt, dagegen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken", so der Präsident. "Es muss aber eine gerichtliche Prüfung der Frage möglich sein, ob im Interesse des Kindes dem Vater allein oder beiden die Obsorge zuerkannt wird", führte er weiter aus.