Misslungen ist dementsprechend das Ergebnis: Die elterliche Sorge soll zunaechst allein der Mutter zustehen. Lediglich auf Antrag des Vaters soll das Familiengericht die Sorge auf beide Eltern gemeinsam uebertragen koennen. Der Kindsmutter bleiben danach bloss sechs Wochen, um die Gruende zu benennen, die gegen eine gemeinsame Sorge sprechen. Diese Situation ist fuer eine Mutter unmittelbar nach der Geburt des Kindes unzumutbar.