THOMAE: Online-Kampagne gegen Änderungen im Sorgerecht ist verfehlt

Die Kritik an dem Gesetzentwurf ist unberechtigt. Das beschleunigte Verfahren wird nicht zur Regel. Vielmehr soll es bei Sorgerechtsstreitigkeiten nur unter folgenden Voraussetzungen greifen: Entweder nimmt die Mutter binnen sechs Wochen gar nicht zum Antrag des Vaters auf gemeinsame Sorge Stellung. Oder sie nennt darin keine kindeswohlrelevanten Gründe, die gegen eine gemeinsame Sorge sprechen. Die Frist zur Stellungnahme ist auch nicht zu kurz. Üblicherweise sind die Fristen in gerichtlichen Verfahren kürzer und betragen nur zwei oder vier Wochen. Mit Rücksicht auf die Mütter verlängern wir die Fristen hier auf sechs Wochen ab Zustellung der Antragsschrift.