"Väter aus dem Saale-Orla-Kreis nehmen das neue Recht verstärkt in Anspruch", erklärt Ines Krasser vom Fachdienst Jugend und Familie/Jugendamt im Landratsamt des Saale-Orla-Kreises. Gemeint ist die seit Mai vergangenen Jahres neue gesetzliche Grundlage (Bürgerliches Gesetzbuch/Paragraf 1262 a) für das elterliche Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern.