Vom Sorgerecht für Mütter zum gemeinsamen Sorgerecht?

Im Oktober fand das erste Radiogespräch mit Oda Cordes zur Geschichte des Sorgerechtes statt. Wir hatten in dieser Sendung den Zeitraum von der Einführung des BGB bis 1990 besprochen. Heute soll die Geschichte des Sorgerechtes im vereinten Deutschland unser Thema sein.

Das BVerfG hatte schon 1982 entschieden, dass eheliche und nichteheliche Kinder gleichzustellen sind. Der Gesetzgeber brauchte fast 2 Jahrzehnte, um dann 1998 sein neues Kindschaftsrecht vorzulegen. Väterverbände monierten schon damals, dass Väter in ihrem elterlichen Grundrecht benachteiligt werden.

Kurze Zeit nach Einführung des Gesetzes musste das BVerfG darüber befinden, ob die Ausgrenzung des nichtehelichen Vaters vom Sorgerecht und vom Rechtsweg mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Alle Verbände äußerten sich dahingehend, dass ein nichtehelicher Vater eine gerichtliche Einzelfallprüfung zusteht. Nur der Mütterverband "VAMV" und die Vertreterin des Justizministeriums, Frau Adlerstein, hielten weiterhin an der Diskriminierung nichtehelicher Väter fest. Erst 11 Jahre nach Einführung des neuen Kindschaftsrechtes musste der Europäische Gerichtshof die Diskriminierung nichtehelicher Väter stoppen. Eine Neuregelung wird nun fast täglich erwartet, aber was kommt da auf uns zu? 

Gast:

Oda Cordes - Juristin und Publizistin 

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