Das BVerfG hatte schon 1982 entschieden, dass eheliche und nichteheliche Kinder gleichzustellen sind. Der Gesetzgeber brauchte fast 2 Jahrzehnte, um dann 1998 sein neues Kindschaftsrecht vorzulegen. Väterverbände monierten schon damals, dass Väter in ihrem elterlichen Grundrecht benachteiligt werden.
Kurze Zeit nach Einführung des Gesetzes musste das BVerfG darüber befinden, ob die Ausgrenzung des nichtehelichen Vaters vom Sorgerecht und vom Rechtsweg mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Alle Verbände äußerten sich dahingehend, dass ein nichtehelicher Vater eine gerichtliche Einzelfallprüfung zusteht. Nur der Mütterverband "VAMV" und die Vertreterin des Justizministeriums, Frau Adlerstein, hielten weiterhin an der Diskriminierung nichtehelicher Väter fest. Erst 11 Jahre nach Einführung des neuen Kindschaftsrechtes musste der Europäische Gerichtshof die Diskriminierung nichtehelicher Väter stoppen. Eine Neuregelung wird nun fast täglich erwartet, aber was kommt da auf uns zu?
Gast:
Oda Cordes - Juristin und Publizistin
Liveempfang
Väterradio direkt über Livestream zu empfangen!
Radio Corax:
17.01. um 19:00 Uhr und 18.01. um 10:10
Radio HBW:
22.01. und 12.02. um 18:00 Uhr