Die Kinderrechtskonvention ist 1990 in Kraft getreten und seit damals verbreitet sich eine fortgeschrittene, noch schädlichere Form von PAS in den Vertragsstaaten. Die von Nichtregierungsorganisationen (non governmental organizations NGOs) erstellen Zielvorgaben des Kinderrechtsausschusses führen zum planmässigen Vorgehen staatlicher Stellen gegen die natürlichen Eltern vieler Kinder und zur Trennung der Kinder von ihren Eltern. Diese Zielvorgaben wurden bisher weder auf staatlicher noch auf internationaler Ebene kritisch hinterfragt.
Einrichtungen der Jugendwohlfahrt entfernen Kinder rücksichtslos aus ihren Wohnungen und trennen sie unter fadenscheinigen Vorwänden von ihren Eltern, Grosseltern und der gesamten Familie, damit sie für Adoptionen und Fremdunterbringung verfügbar werden.
Dieses brutale und widersinnige Vorgehen muss aufhören!