Datenlage widerlegt Bundesverfassungsgericht

Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus 2023 stellt Eltern-Kind-Entfremdung in Frage, weil empirische Belege fehlen würden. Grundlage der Entscheidung war eine fehlerhafte Veröffentlichung, die Aussagen und Inhalte wissenschaftlicher Publikationen selektiv und verfälscht wiedergab. Dies führte zu einer Beschluss-Begründung, die in erheblichem Widerspruch zur tatsächlichen Datenlage steht. Der hier vorgelegte Artikel erörtert, in welchem Ausmaß sich Behauptungen und Desinformation in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts wiederfinden.