08.05.2017: Jungenbeschneidung in Deutschland - eine Bestandsaufnahme

Am 7. Mai 2017 jährt sich zum fünften Mal der Tag der Verkündung des sogenannten „Kölner Beschneidungsurteils“. Das Kölner Landgericht bewertete darin eine medizinisch nicht-indizierte operative Vorhautentfernung an nichteinwilligungsfähigen Jungen als eine strafbare Körperverletzung.

Während dieses Thema vorher eher in juristischen und medizinischen Fachkreisen diskutiert worden war, entstand hierdurch eine kontroverse öffentliche Debatte. Vertreter von Religionsverbänden empfanden es als einen Angriff auf ihre Religion und Kultur. Von diversen Ärzteorganisationen, Menschen-, Frauen- und Kinderrechtsverbänden hingegen wurde es als Impuls für den Kinderschutz ausgelegt und die Einsetzung eines Runden Tisches gefordert. Der Deutsche Gesetzgeber gestattete Eltern schon wenige Monate später im dafür neu geschaffenen § 1631d BGB, aus jeglichem Grunde in eine medizinisch nicht notwendige Vorhautentfernung ihres Sohnes rechtswirksam einzuwilligen.

Betroffene suchen zunehmend Rat und Hilfe bei Medizinern, Psychologen und Beratungsstellen. Häufig ist dort über Anatomie,Funktion und Entwicklung der männlichen Vorhaut sowie mögliche negative Folgen ihrer Entfernung noch wenig bekannt. Unsere Gesellschaft steht erst am Beginn, auch der genitalen Autonomie von Jungen die notwendige Beachtung zuzugestehen.

Die Fachtagung „Jungenbeschneidung in Deutschland“ möchte aus den entsprechenden Fachbereichen auf aktuellem Wissens und Forschungsstand informieren. Es gilt, diesem kontroversen sowie mit Tabus und Ängsten besetzten Thema eine Plattform des sachlich fundierten und respektvollen Dialoges zu schaffen.


Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung:

  • Termin: 
    8. Mai 2017

  • Veranstaltungsort:  
    Universitätsklinikum Düsseldorf, Hörsaal 13b, Moorenstraße 5, 40225 Düsseldorf

  • Programm und weitere Informationen
    www.jungenbeschneidung.de