Aktion des Väterradios: sorgelos & sorgewillig

Wöchentlich wird eine Lebensgeschichte zur Situation nichteheliche Kinder und deren Väter vorgestellt - wie lebt sich alltägliche Diskriminierung?

 

Am 01.07.1998 wurde das überarbeitete Kindschaftsrecht eingeführt. Die Beibehaltung der gemeinsame Sorge von miteinander verheirateten Eltern wurde auch nach einer Scheidung zum Regelfall, über die Alleinsorge muss auf Antrag ein Gericht entscheiden. Für nichteheliche Väter gibt es nur die Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgeerklärung, welcher die Kindesmutter zustimmen muss. Über die Hälfte aller nichtehelichen Kinder wird damit ein gleichberechtigter Vater vorenthalten, weil die Mutter sich für die Alleinsorge entscheidet. Es gibt keine wissenschaftliche Untersuchung darüber, warum sie das tut. Männer wollen keine Stärkung ihrer Väterrechte, wie in den letzten Jahren von den Medien immer wieder beschrieben, sondern die grundsätzliche Gleichstellung zu Müttern, wie im Grundgesetz garantiert. Also Väter wollen keine Anträge stellen müssen, um gleicher Elternteil zu sein, sondern Mütter sollen Anträge stellen, wenn sie Probleme mit der Gleichstellung haben - das ist der einzige Weg zur Geschlechtergerechtigkeit.

 

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