„Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.“, so steht es zumindest in § 1685 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert, dass dieses Recht der Großeltern von Familiengerichten nach Trennung und Scheidung vielfach missachtet, nicht berücksichtigt und nicht in der Umgangsregelung festgeschrieben wird. „Großeltern können gerade im Fall von Trennung und Scheidung den Kindern Unterstützung und Stabilität bieten, wenn die Eltern sich streiten. Sie sind wichtig, um das familiale Netz zu erhalten. Dies wird leider zu wenig bedacht.“, hebt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler hervor. Der ISUV fordert eine striktere Umsetzung des Paragraphen 1685 BGB sowie eine Beweislastumkehr zugunsten der Großeltern.