Beide Eltern: Fairteilung statt Zementierung des Residenzmodells! 

Intervention zum Papier des Koalitionsausschusses vom 9. Oktober 2025

Wir lehnen den Vorschlag der CDU/CSU und SPD – „Der Elternteil mit der hauptsächlichen Betreuung erhält künftig den vollen Regelbedarf, während für den umgangsberechtigten Elternteil ein pauschalierter Mehrbedarf vorgesehen ist“ (Z. 176-178) – ab. Statt Trennungskindern Mutter und Vater gleichermaßen zu erhalten und die Sorgearbeit zu fairteilen würde nur das überkommene Residenzmodell zementiert werden.

Jedenfalls können wir bei der in Rede stehenden Änderung zu Lasten der Kinder keine nennenswerte Bürokratieentlastung erkennen. Einem vermeintlich hauptbetreuenden Elternteil den „vollen Regelbedarf“ zuzusprechen wird vielmehr die Ausgrenzung des anderen Elternteils, meist des Vaters, verstärken. Ein „pauschalierter Mehrbedarf“ für den „umgangsberechtigten Elternteil“ führt zu einer verfassungswidrigen Rangstellung der Elternteile, provoziert Streit und schafft gegebenenfalls adverse Mitnahmeeffekte.

Zumal der Vorschlag die Überwindung traditioneller Rollenbilder und eines Gender Pay Gaps ausbremst, da er am überholten Motto ‚Einer betreut, der andere zahlt‘ festhält.

Besser wäre, die paritätische Kinderbetreuung zum Regelfall zu erklären und sämtliche Leistungen für Kinder in Trennungsfamilien gleichauf auf beide Haushalte aufzuteilen.

Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass die Formulierung in Z. 142-144 („Mütter und Väter mit Kindern unter drei Jahren sollen gezielt angesprochen werden: ab dem ersten Lebensjahr des Kindes besteht eine Beratungspflicht, und sofern Kinderbetreuung verfügbar ist, auch die Pflicht zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen“) zu Unklarheiten führt. Jedenfalls ist imperativ, dass beide Eltern sowohl einer Erwerbstätigkeit nachgehen als auch gleichermaßen in die Kinderbetreuung eingebunden sind und sein müssen.

Der Bundesvorstand

Ansprechpartner

Bundesvorstandsmitglied, Christoph Köpernick, koepernick@vafk.de, 0171 - 45 27 999
Bundesgeschäftsführer, Rüdiger Meyer-Spelbrink, meyer-spelbrink@vafk.de, 0162 - 83 99 123

Über den Verband

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste, bundesweit vertretene Interessenverband für von Kindern getrennt lebende Eltern und Väteremanzipation. Er vertritt 4.000 Mitglieder in rund 100 lokalen Gesprächskreisen, Kontaktstellen und Kreisvereinen, darunter etwa 10 % Frauen.

Warum das wichtig ist

Die Menschen im VAfK verbindet, dass ihnen, ihren Kindern oder ihren Liebsten Schlimmes widerfahren ist oder widerfährt oder sie andere davor bewahren wollen. Sie stehen stellvertretend für die schätzungsweise 200.000 jährlich neu Betroffenen [Annahme: 3 Betroffene (1 Kind, 2 Angehörige) je Kontaktabbruch, vgl. Baumann et al., ZKJ 2022, 245].

Ziel des seit dem Jahr 1988 aktiven VAfK ist es, das Aufwachsen von Kindern in ihren Familien durch ein verstärktes Engagement ihrer Väter und durch kooperative Elternschaft, insbesondere nach Trennung und Scheidung, nachhaltig zu verbessern.

Der VAfK versteht sich als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband und als Organisation, die eine fürsorgende und liebevolle Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern stärkt sowie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintritt.

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Der VAfK toleriert keine extremistischen Tendenzen – weder von links noch rechts. Er ist ein Antidiskriminierungsverband und ist im deutschen Lobbyregister eingetragen.

Mitglieder im Bundesvorstand: Christoph Köpernick, Markus Koenen, Karsten Rulofs Marcus Gnau und Peter Kolitschus.

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