Es ist allgemein bekannt, dass im deutschen Familienrecht erhebliche Defizite bestehen. Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland um Jahrzehnte hinterher.
Trennungsfamilien sind mehr als vielleicht nur alleinerziehende Mütter und ihre Kinder.
Alle Leidtragenden warten auf ein klares Bekenntnis:
»Auch Trennungsfamilien sind Familien. Denn jedes Kind hat nur eine Mutter und nur einen Vater; aber vielleicht noch weitere Familienmitglieder, die in Einzelfällen verschiedene Rollen übernehmen wollen. Auch getrenntlebende Eltern wollen von Politik und Gesellschaft gesehen werden und sich wertgeschätzt fühlen.«
68 % der Eltern wünschen sich, dass auch Väter in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei der Geburt des Kindes automatisch die elterliche Sorge erhalten. So wie es der Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG als Pflichtrecht im Kindesinteresse auch vorsieht.
Zudem empfiehlt die Sachverständigenkommission für den Zehnten Familienbericht das Bewusstsein für geteilte Betreuung und gemeinsame Elternverantwortung zu schärfen und die Trennungs- und Scheidungsberatung besser zu fördern und angemessen auszustatten.
Neben den Wahlprüfsteinen des Väteraufbruch für Kinder e.V. gingen den Parteien bereits im November 2024 überwiegend gleiche Positionen der Sechs Verbände (Netzwerk für Trennungsfamilien: BIGE – Bundesinitiative Großeltern, EfKiR – Eltern für Kinder im Revier e.V., FSI – Forum Soziale Inklusion e.V., Papa Mama Auch e.V., VAfK – Väteraufbruch für Kinder e.V., Väternetzwerk e.V.) als Formulierungshilfe zu.
Darauf aufbauend wurden die Positionen nun, auch vor dem Hintergrund des Sondierungspapiers vom 8. März 2025, vom Väteraufbruch für Kinder e.V. überarbeitet.
Formulierungshilfe der Sechs Verbände, Netzwerk für Trennungsfamilien
Trennungsfamilien
- »Die gesellschaftlichen Vorstellungen von Familie haben sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Wir stellen uns diesen Entwicklungen: Das Zusammenleben von Eltern und Kindern ist heute nicht in jedem Fall dauerhaft. Doch „Familie“ endet nicht mit der Trennung der Eltern. Vielmehr tragen beide weiterhin die gemeinsame elterliche Verantwortung und übernehmen die Betreuung der Kinder. Trotz der damit verbundenen Belastungen leisten sie Großartiges. Auch diese Eltern möchten von Politik und Gesellschaft gesehen und wertgeschätzt werden.«
- »Deshalb setzen wir uns für Änderungen im Melderecht ein: Kinder sollen künftig in beiden Haushalten ihrer getrennten Eltern gemeldet und statistisch erfasst werden können.«
- »So wie wir die Gleichberechtigung der Geschlechter nach Art. 3 GG respektieren, achten wir auch die gleichermaßene Verpflichtung der Eltern nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Das Grundgesetz sieht keine Hierarchisierung zwischen Eltern vor. Wir wenden uns gegen eine Einteilung von Trennungseltern in Eltern erster und zweiter Klasse und setzen uns für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung ein.«
- »In Anerkennung der Betreuungsverantwortung beider Eltern wollen wir bei Trennungsfamilien nicht mehr von „Umgang“, sondern von „Betreuung“ der Kinder sprechen – und dies auch rechtlich verankern.«
Trennungskinder
- »Der Staat garantiert das Existenzminimum der Kinder. Wir nehmen diese Herausforderung an und setzen uns dafür ein, dass kein Kind von Armut bedroht ist – unabhängig davon, ob es in einer „intakten“ Familie oder in einer Trennungsfamilie lebt. Dabei muss der Staat die jeweiligen Betreuungsanteile in seinen Zuwendungen berücksichtigen, denn die Bedarfe der Kinder entstehen anteilig dort, wo sie geliebt und betreut werden.«
- »Für eine gesunde Entwicklung brauchen Kinder beide Eltern – jeden auf seine Weise. Es ist die Aufgabe des Staates, sicherzustellen, dass ein Kind den Kontakt zu beiden Elternteilen behält.«
Familiengerichtliche Verfahren
- »Wir fördern Angebote und Anreize für eine freiwillige Mediation vor Gerichtsverfahren, ohne diese zu einer verfahrensrechtlichen Zulassungsvoraussetzung zu machen. Gleichzeitig investieren wir in die Qualität der Beratung, um hohe Folgekosten sowie Schäden für die betroffenen Kinder zu vermeiden.«
Paritätische Betreuung als Regelfall
- »Viele Trennungseltern, die ihre Kinder im sogenannten Wechselmodell paritätisch betreuen, stehen vor Herausforderungen bei der Aufteilung staatlicher und sonstiger Zuwendungen, da diese derzeit nur an einen Alleinhaushalt ausgezahlt werden. Wir setzen uns dafür ein, dies zu ändern und eine rechtliche Grundlage für die paritätische Auszahlung an beide Haushalte zu schaffen.«
Steuerliche Behandlung von Trennungsfamilien und ihren Bedarfen
- »Im Sozialrecht werden sämtliche Leistungen für Kinder in Trennungsfamilien mit Bürgergeldbezug anteilig zur Betreuungsleistung auf beide Haushalte aufgeteilt. Diesen Ansatz wollen wir auch im Steuer- und Zuwendungsrecht sowie im Unterhaltsrecht verankern.«
- »Wir wollen den Kindesbarunterhalt steuerfrei stellen, da er Vorrang vor den steuerlichen Forderungen des Staates haben sollte. Dies würde maßgeblich zur Sicherung des Existenzminimums der Kinder beitragen.«
- »Hohe Umgangskosten, einschließlich etwaiger Gerichts- und Verfahrenskosten, werden steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt.«
Kinder- und Elternarmut bekämpfen
- »Ein erheblicher Teil der Kinder in Deutschland ist von Armut bedroht. Wir wollen den Schutz dieser Kinder vor Armut verstärken und gleichzeitig das Armutsrisiko getrennt erziehender Eltern in den Blick nehmen. Die finanzielle Belastung der im Meldehaushalt lebenden Elternteile ist hoch – daher setzen wir uns für steuerliche Entlastungen ein. Doch auch der zweite getrennt erziehende Elternteil steht oft unter finanziellem Druck und ist von Armut bedroht. Für ihn fordern wir die gleichen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen wie für den Elternteil im Meldehaushalt.«
Prävention von Gewalt und Prävention von Kontaktabbrüchen im Trennungskontext
- »Weil das Gewalthilfegesetz viele Kinder und alle nicht-weiblichen Gewaltbetroffenen systematisch ausschließt, werden wir dieses reparieren, um den Schutz für alle Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, im Einklang mit der EU-Richtlinie 2024/1385, zu gewährleisten.«
- »Angesichts der hohen Zahl an Kontaktabbrüchen zwischen Kindern und Eltern in Trennungsfamilien setzen wir uns für präventive Maßnahmen ein. Eine Schulbezirksregelung soll sicherstellen, dass Kinder nicht durch einen Umzug den Kontakt zum anderen Elternteil verlieren.«
Reform des Familienrechts
- »Wir legen die Auslagen für Verfahrensbeistände, Gutachter und Umgangspfleger im Regelfall dem örtlich zuständigen Jugendamt auf. Eine solche Ergänzung der §§ 81 FamFG, 64 SGB X ist gerecht und würde die Kommunen sofort motivieren. Auf verfahrensrechtlicher Seite lässt sich dies in § 158c Absatz 3 FamFG verankern.«
- »Die Arbeit an den Entwürfen für eine Reform des Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrechts wird unter Beteiligung aller Akteure fortgeführt.«
Die Sechs Verbände appellieren an die Arbeitsgruppen von CDU/CSU und SPD, die Interessen aller Trennungskinder und -familien zu berücksichtigen, und bedanken sich bereits im Voraus für ihr Engagement.
BIGE – Bundesinitiative Großeltern | https://www.grosselterninitiative.de |
EfKiR – Eltern für Kinder im Revier e.V. | https://efkir.de |
FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. | https://fsi-ev.de |
Papa Mama Auch e.V. | https://www.papa-mama-auch.de |
VAfK – Väteraufbruch für Kinder e.V. | https://vaeteraufbruch.de |
Väternetzwerk e.V. | https://vaeter-netzwerk.de |
Verteiler
- Arbeitsgruppen von CDU/CSU und SPD im Zuge der Koalitionsverhandlungen.
- Presseverteiler.
Ansprechpartner
Bundesvorstandsmitglied, Christoph Köpernick, koepernick@vafk.de, 0171 - 45 27 999
Bundesgeschäftsführer, Rüdiger Meyer-Spelbrink, meyer-spelbrink@vafk.de, 0162 - 83 99 123
Über den Verband
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste, bundesweit vertretene Interessenverband für von Kindern getrennt lebende Eltern und Väteremanzipation. Er vertritt 4.000 Mitglieder in rund 100 lokalen Gesprächskreisen, Kontaktstellen und Kreisvereinen, darunter etwa 10 % Frauen.
Warum das wichtig ist
Die Menschen im VAfK verbindet, dass ihnen, ihren Kindern oder ihren Liebsten Schlimmes widerfahren ist oder widerfährt oder sie andere davor bewahren wollen. Sie stehen stellvertretend für die schätzungsweise 200.000 jährlich neu Betroffenen [Annahme: 3 Betroffene (1 Kind, 2 Angehörige) je Kontaktabbruch, vgl. Baumann et al., ZKJ 2022, 245].
Ziel des seit dem Jahr 1988 aktiven VAfK ist es, das Aufwachsen von Kindern in ihren Familien durch ein verstärktes Engagement ihrer Väter und durch kooperative Elternschaft, insbesondere nach Trennung und Scheidung, nachhaltig zu verbessern.
Der VAfK versteht sich als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband und als Organisation, die eine fürsorgende und liebevolle Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern stärkt sowie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintritt.
Mitglied werden oder spenden
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 60 € im Jahr. Weitere Familienmitglieder zahlen nur 30 €. Der VAfK ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und auf Spenden angewiesen, um seine Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsangebote vor Ort leisten zu können.
Der VAfK toleriert keine extremistischen Tendenzen – weder von links noch rechts. Er ist ein Antidiskriminierungsverband und ist im deutschen Lobbyregister eingetragen.
Mitglieder im Bundesvorstand: Christoph Köpernick, Markus Koenen, Karsten Rulofs, Kay Stratmann.