Wir fordern: Auslagen im Regelfall dem Jugendamt auferlegen!

Wir können den u.a. inflationsbedingten Wunsch einer Erhöhung der Vergütung für Verfahrensbeistände und Umgangspfleger sowie der Rechtsanwaltsvergütung und Gerichtskosten nachvollziehen. Im Kindschaftsrecht löst dies jedoch keine Probleme, sondern verschärft die Absurdität, dass Elternteile, meist die Väter, zahlen müssen, nur weil sie ihrer Pflicht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz nachkommen möchten.

Stellungnahme zur Beschlussempfehlung BT-Drs. 20/14768 wegen dem Kosten- u. Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025)

Bedauerlicherweise war die 132. Sitzung des Rechtsausschusses am 29.01.2025 nichtöffentlich sowie die Beschlussempfehlung und dessen Aufnahme in die Tagesordnung der 211. Sitzung des Deutschen Bundestages kommen plötzlich.

Wir erinnern dringend an unsere Stellungnahme vom 07.07.2024 zum KostRÄG und Stellungnahme vom 06.09.2024 zum § 158c Absatz 3 FamFG-E, 12:

Wir fordern, die Auslagen für Verfahrensbeistände, Gutachter und Umgangspfleger im Regelfall dem örtlich zuständigen Jugendamt aufzuerlegen. Eine solche Ergänzung der §§ 81 FamFG, 64 SGB X wäre gerecht und würde die Kommunen sofort motivieren. Auf verfahrensrechtlicher Seite ließe sich dies in § 158c Absatz 3 FamFG-E verankern.

Soweit angeblich 80 Prozent der Verfahren über Verfahrenskostenhilfe laufen (vgl. BT-Drs. 20/14259, 23), so können wir dies keinesfalls bestätigen. Allenfalls erhalten rund 50 bis 70 Prozent der Antragsteller Verfahrenskostenhilfe gewährt, meist die Mütter, während der andere Elternteil, meist der Vater, keinen Antrag stellt oder Hilfe erhält.

Davon unbeschadet nimmt der Gesetzentwurf mit dieser hohen Quote bereits an, dass es zu einer entsprechend hohen Mehrbelastung für die Länder kommen würde. Somit könnte man sofort wirkungsvoll steuern, indem man die Auslagen im Regelfall dem örtlichen Jugendamt – also den Kommunen und damit mittelbar den Ländern – auferlegt.

Dies würde den Handlungsdruck hin zu einer besseren Förderung und Ausstattung der Trennungs-/Scheidungsberatung erhöhen, um die Familien und Gerichte zu entlasten.

So auch die Sachverständigenkommission für den Zehnten Familienbericht:

„Um diese Aufgabe wahrzunehmen, müssen Beratungsstellen und Jugendämter angemessen ausgestattet werden. Im internationalen Vergleich zeichnet sich Deutschland dadurch aus, dass in Scheidungssachen vergleichsweise häufig Gerichte angerufen werden. Um die Last der Gerichte zu reduzieren, könnte Jugendämtern und Beratungsstellen eine Schlüsselstellung zukommen. Dies würde auch Eltern von kostspieligen Anwalts- und Gerichtskosten entlasten. Aufgrund eingangs benannter Engpässe besteht in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf. Konkret fordert die Sachverständigenkommission, dass den kommunalen Jugendämtern ausreichende Ressourcen zugestanden werden, damit Partnerschaftskonflikt- und Trennungsberatungen angeboten und durchgeführt werden können, um die Bedarfe allein- und getrennt erziehender Eltern aufzugreifen und deren Situation zu verbessern. Um Gerichte zu entlasten, ist es zudem zentral, die Kompetenzen der Eltern zu stärken, eigenverantwortlich Lösungen zu erarbeiten.“ (BMFSFJ, Zehnter Familienbericht, BT-Drs. 20/14510, 377; „Scheidungssachen“ dürfte hier missverständlich sein, da in Deutschland keine Scheidung ohne Gericht, es dürften Trennungs- und kindschaftsrechtliche Probleme gemeint sein)

Bei dieser Gelegenheit möchten wir noch einmal daran erinnern, eine Umgangspflegschaft nicht mit einer Umgangsbestimmungspflegschaft i.S.e. Ergänzungspflegschaft zu verwechseln (vgl. unsere Stellungnahme vom 16.01.2024, 2).

Ansprechpartner

Bundesvorstandsmitglied, Christoph Köpernick, koepernick@vafk.de, 0171 - 45 27 999
Bundesgeschäftsführer, Rüdiger Meyer-Spelbrink, meyer-spelbrink@vafk.de, 0162 - 83 99 123

Über den Verband

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste, bundesweit vertretene Interessenverband für von Kindern getrennt lebende Eltern und Väteremanzipation. Er vertritt 4.000 Mitglieder in rund 100 lokalen Gesprächskreisen, Kontaktstellen und Kreisvereinen, darunter etwa 10 % Frauen.

Warum das wichtig ist

Die Menschen im VAfK verbindet, dass ihnen, ihren Kindern oder ihren Liebsten Schlimmes widerfahren ist oder widerfährt oder sie andere davor bewahren wollen. Sie stehen stellvertretend für die schätzungsweise 200.000 jährlich neu Betroffenen [Annahme: 3 Betroffene (1 Kind, 2 Angehörige) je Kontaktabbruch, vgl. Baumann et al., ZKJ 2022, 245].

Ziel des seit dem Jahr 1988 aktiven VAfK ist es, das Aufwachsen von Kindern in ihren Familien durch ein verstärktes Engagement ihrer Väter und durch kooperative Elternschaft, insbesondere nach Trennung und Scheidung, nachhaltig zu verbessern.

Der VAfK versteht sich als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband und als Organisation, die eine fürsorgende und liebevolle Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern stärkt sowie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintritt.

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