Vorschläge für Formulierungen zum Thema „Familie“ in den Wahlprogrammen 2025

Allen bundesdeutschen Parteien ist bewusst: Es herrschen große Defizite im bundesdeutschen Familienrecht, besonders im internationalen Vergleich. Deutschland hinkt in seiner Entwicklung Jahrzehnte hinterher. Im Hinblick auf die Bundestagswahlen 2025 empfiehlt es sich für die Parteien, sich deutlich auf das Thema Familie zu beziehen und möglicherweise einige der nachstehend formulierten Textvorschläge in ihr Wahlprogramm zu übernehmen.

Die Zivilgesellschaft wartet vor allem auf folgendes Bekenntnis:

„Auch Trennungsfamilien sind Familien. Die getrennten Eltern leisten ihre Sorgearbeit im Hinblick auf Betreuungs- und Unterhaltsverantwortung. Auch getrenntlebende Eltern wollen von Politik und Gesellschaft gesehen werden und sich wertgeschätzt fühlen.“

Nachfolgend weitere zeitgemäße Formulierungen:

Familie

  • „Die gesellschaftlichen Vorstellungen von Familie haben sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Wir stellen uns diesen Entwicklungen: Das Zusammenleben von Eltern mit Kindern ist heute nicht in jedem Falle dauerhaft angelegt. Dabei endet „Familie“ nicht mit dem Tag der Beendigung der Partnerschaft der Eltern. Vielmehr stehen beide Eltern weiterhin in der Sorgeverantwortung, zur Betreuung ihrer Kinder sowie zur Erbringung des Unterhalts. Sie leisten Großartiges trotz der Belastungen. Auch diese Eltern wollen von Politik und Gesellschaft gesehen und wertgeschätzt werden.“ 
  • „Aus diesem Grunde setzen wir uns für Änderungen im Melderecht sowie im Statistikrecht ein: Kinder sollen zukünftig in beiden Haushalten der getrennten Eltern gemeldet und statistisch erfasst werden können.“
  • „So wie wir die Gleichberechtigung der Geschlechter nach GG Art. 3 respektieren, achten wir die Gleichberechtigung der Eltern nach GG Art. 6. Wir erkennen an: Im Grundgesetz ist keine Hierarchisierung zwischen den Eltern vorgesehen. Wir wenden uns gegen eine Behandlung von Trennungseltern als Eltern erster und zweiter Klasse. Wir setzen uns für die rechtliche und staatliche Gleichbehandlung für sie ein.“ 
  • „In Anerkennung der jeweiligen Betreuungsverantwortung wollen wir bei Trennungsfamilien nicht mehr von „Umgang“, sondern von „Betreuung“ der Kinder durch ihre Eltern sprechen. Dies wollen wir auch rechtlich festschreiben.“

Kinder

  • „Der Staat garantiert das sächliche Existenzminimum der Kinder. Wir stellen uns dieser Herausforderung und wollen sicherstellen, dass Kinder nicht von Armut bedroht sind. Das gilt für „intakte“ Familien wie auch für Trennungsfamilien. Hier muss der Staat die jeweiligen Betreuungsanteile in seinen Zuwendungen berücksichtigen. Die Bedarfe der Kinder fallen anteilig da an, wo sie sich (in unterschiedlichem Verhältnis) aufhalten.“
  • „Für eine gesunde Entwicklung brauchen Kinder ihre beiden Eltern, jeden Elternteil auf seine Weise. Es ist Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass einem Kind beide Eltern erhalten bleiben.“

Familiengerichtliche Verfahren

  • „Trennungseltern benötigen Rechtssicherheit. Wir setzen uns dafür ein, das Rechtsinstrument der verbindlichen Betreuungsvereinbarung zwischen den Eltern mit ihren jeweiligen individuellen Lösungen gesetzlich zu verankern.“

Umgang des Staates mit „Wechselmodell“

  • „Viele Trennungseltern, die ihre Kinder im sogenannten „Wechselmodell“ paritätisch betreuen, haben Schwierigkeiten mit der Aufteilung der staatlichen und sonstigen Zuwendungen, da der Staat die Leistungen aktuell nur an einen Haushalt transferieren kann. Dies wollen wir ändern und paritätische Auszahlungen an beide Haushalte rechtlich ermöglichen.“

Steuerlicher Umgang mit Trennungskindern und ihren Bedarfen

  • „Das Sozialrecht teilt sämtliche Leistungen für Kinder unter Bürgergeldbezug in Trennungsfamilien auf beide Haushalte anteilig zur Betreuungsleistung auf. Wir wollen diesen Ansatz ins Steuer- und Zuwendungsrecht übernehmen, ebenso ins Unterhaltsrecht.“
  • „Wir wollen zukünftig Leistungen für Kindesunterhalt steuerfrei stellen. Kindesunterhalt soll Vorrang haben gegenüber den steuerlichen Forderungen des Staates. Dies trägt erheblich zur Sicherung des Existenzminimums der Kinder bei.“

Kinderarmut und Elternarmut

  • „Ein erheblicher Teil der Kinder in Deutschland ist von Armut bedroht. Wir wollen das Streben nach Schutz dieser Kinder vor Armut intensivieren. Daneben blicken wir auf das Armutsrisiko von getrennt erziehenden Eltern. Die Belastungen der Elternteile im Meldehaushalt ist hoch; wir sehen für sie steuerliche Entlastungen vor. Auch die zweiten getrennt erziehenden Elternteile stehen oftmals unter Druck und sind von Armut bedroht. Wir sehen für sie die gleichen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen vor wie für die Eltern im Meldehaushalt.“

Prävention vor Kontaktabbrüchen im Trennungskontext

  • „Angesichts hoher Zahlen von Kontaktabbrüchen zwischen Kindern und Eltern in Trennungsfamilien setzen wir uns für Präventionsmaßnahmen ein. Durch die Einführung der „Schulbezirksregel“ wollen wir sicherstellen, dass die Kinder nicht durch Umzug den Kontakt zum zweiten Elternteil verlieren.“

Reformprozess Familienrecht

  • „Eine Anpassung des Familienrechts an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte ist überfällig. Wir setzen uns zur Erarbeitung von zeitgemäßen Lösungen bei der Reform für die Einberufung eines „Runden Tisches“ mit demokratischer Beteiligung sämtlicher relevanter Verbände aus der Zivilgesellschaft ein.“

Überwiegend gleiche Positionen gingen den Parteien im November 2024 als Formulierungshilfe von den 6 Verbänden (Netzwerk für Trennungsfamilien: BIGE – Bundesinitiative Großeltern, EfKiR – Eltern für Kinder im Revier e. V., FSI – Forum Soziale Inklusion e. V., Papa Mama Auch e. V., VAfK – Väteraufbruch für Kinder e. V., Väternetzwerk e. V.) zu.