Wir haben die Parteien angeschrieben, die bei der Bundestagswahl 2021 mindestens 1 % der Zweitstimmen erhielten oder bei der Bundestagswahl 2025 nach aktuellen Umfragen die Chance auf mindestens 1 % der Zweitstimmen hätten, sowie um Antworten bis zum 10. Januar 2025 gebeten. Die Antworten werden wir dokumentieren und veröffentlichen.
Unsere 10 Wahlprüfsteine im Einzelnen:
1. Grundgesetzlicher Schutz von Trennungsfamilien
Erkennt Ihre Partei Trennungsfamilien als Familie im Sinne des Artikel 6 Grundgesetz an und wird sie sich für die Stärkung einer gleichermaßen verpflichteten Elternschaft einsetzen, insbesondere in Bezug auf Rechte und Pflichten nach einer Trennung?
2. Wechselmodell als Leitbild
Setzt sich Ihre Partei für die gesetzliche Verankerung des Wechselmodells als Leitbild für Trennungsfamilien ein, um den Kontakt von Kindern zu beiden Elternteilen sicherzustellen, Konflikte zu vermeiden und eine paritätische Betreuung als Regelfall zu fördern?
3. Schutz vor Entfremdung
Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um Kinder besser vor Entfremdung zu schützen? Unterstützen Sie zum Beispiel die Einführung einer Schulbezirksregelung, um den Wegzug eines Elternteils zu erschweren, wenn dieser den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigen könnte?
4. Strukturelle Reform der Jugendhilfe
Unterstützt Ihre Partei eine umfassende Reform der Jugendämter, um Transparenz, Effizienz und Fachkompetenz zu stärken? Sind Sie für die Einführung einer spezialisierten Abteilung für Trennungsfamilien mit qualifizierten Mitarbeitern, um eine bessere Unterstützung für betroffene Kinder und Eltern zu gewährleisten?
5. Reform des Unterhaltsrechts
Welche Schritte plant Ihre Partei, um das Unterhaltsrecht so zu reformieren, dass finanzielle Verantwortung und Betreuungsleistungen beider Elternteile gleichermaßen anerkannt werden? Wie werden Sie Fehlanreize vermeiden, die dazu führen, dass ein Elternteil bewusst aus der gemeinsamen Betreuung ausgeschlossen wird? Ziel ist eine faire Aufteilung der elterlichen Verantwortung, um das Wohl der Kinder zu gewährleisten.
6. Effiziente und faire Familiengerichtsbarkeit
Wie steht Ihre Partei dazu, kindschaftsrechtliche Verfahren effizienter und stärker auf eine Konkordanz der Grundrechtspositionen des Kindes und seiner Eltern auszurichten? Welche Reformen plant Ihre Partei, um Konflikte im Vorfeld zu vermeiden, frühzeitig zu entschärfen und die Entscheidungsfindung in familiengerichtlichen Verfahren zu verbessern? Unterstützen Sie eine echte Fortbildungspflicht für Familienrichter?
7. Kindergeld und Unterstützungsleistungen
Wie steht Ihre Partei dazu, Kindergeld und Unterstützungsleistungen fair zu verteilen und zugleich das Melderecht so anzupassen, dass Kinder in Trennungsfamilien gleichwertig in beiden Haushalten gemeldet werden können, um ihre Bindungen zu beiden Elternteilen besser zu berücksichtigen und statistisch abzubilden?
8. Vereinbarkeit von Beruf und Elternschaft
Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um Vätern und Müttern gleichberechtigten Zugang zu einer Familienstartzeit sowie berufliche Flexibilität zu ermöglichen, um auch eine getrennte Elternschaft und frühe Bindung des Kindes zu Mutter und Vater gleichermaßen zu fördern?
9. Prävention von und Schutz vor Gewalt
Gewalt hat viele Gesichter – von psychischer über sexuelle bis hin zu körperlicher Gewalt. Insbesondere psychische Gewalt, wie die Entfremdung und Isolierung des Kindes vom anderen Elternteil, bleiben oft unbeachtet. Unterstützt Ihre Partei eine geschlechterneutrale Gewaltprävention, die alle Formen von Gewalt einbezieht, sowie den Ausbau von Schutzangeboten für Männer, Frauen und Kinder?
10. Aufbau auf bestehender Vorarbeit und Abkehr von schädlichen Narrativen
Das Bundesjustizministerium hatte im Oktober 2024 Referentenentwürfe für Reformen im Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht versandt. Diese Entwürfe enthalten erste Ansätze, um den veränderten Anforderungen moderner Familienstrukturen gerecht zu werden und die Rechte von Kindern sowie beider Elternteile besser zu berücksichtigen.
Während Fortschritte wie die automatische gemeinsame Sorge für unverheiratete Eltern, die Erwähnung des Wechselmodells oder die Anpassung des Unterhaltsrechts positiv zu bewerten sind, bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet. Dazu zählen insbesondere die Förderung einer gleichermaßen verpflichteten Elternschaft, die konsequente Vermeidung von Entfremdung sowie die Abkehr von überholten Narrativen, die die Elternschaft nach Trennung auf einen Elternteil reduzieren.
- Wie wird Ihre Partei auf der bestehenden Vorarbeit des Bundesjustizministeriums aufbauen, um die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und beiden Elternteilen nach einer Trennung gleichermaßen zu stärken?
- Welche weiteren Reformen plant Ihre Partei, um eine gleichberechtigte Elternschaft nach Trennung zu fördern und Fehlanreize zu beseitigen, die zur Ausgrenzung eines Elternteils führen können?
- Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um vorrangig die gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung in den Fokus zu rücken und eine kooperative Elternschaft als Leitbild in Gesetz und Praxis zu ermöglichen?
Ansprechpartner
Bundesvorstandsmitglied, Christoph Köpernick, koepernick@vafk.de, 0171 - 45 27 999
Bundesgeschäftsführer, Rüdiger Meyer-Spelbrink, meyer-spelbrink@vafk.de, 0162 - 83 99 123
Über den Verband
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste, bundesweit vertretene Interessenverband für von Kindern getrennt lebende Eltern und Väteremanzipation. Er vertritt 4.000 Mitglieder in rund 100 lokalen Gesprächskreisen, Kontaktstellen und Kreisvereinen, darunter etwa 10 % Frauen.
Warum das wichtig ist
Die Menschen im VAfK verbindet, dass ihnen, ihren Kindern oder ihren Liebsten Schlimmes widerfahren ist oder widerfährt oder sie andere davor bewahren wollen. Sie stehen stellvertretend für die schätzungsweise 200.000 jährlich neu Betroffenen [Annahme: 3 Betroffene (1 Kind, 2 Angehörige) je Kontaktabbruch, vgl. Baumann et al., ZKJ 2022, 245].
Ziel des seit dem Jahr 1988 aktiven VAfK ist es, das Aufwachsen von Kindern in ihren Familien durch ein verstärktes Engagement ihrer Väter und durch kooperative Elternschaft, insbesondere nach Trennung und Scheidung, nachhaltig zu verbessern.
Der VAfK versteht sich als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband und als Organisation, die eine fürsorgende und liebevolle Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern stärkt sowie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintritt.
Mitglied werden oder spenden
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 60 € im Jahr. Weitere Familienmitglieder zahlen nur 30 €. Der VAfK ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und auf Spenden angewiesen, um seine Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsangebote vor Ort leisten zu können.
Der VAfK toleriert keine extremistischen Tendenzen – weder von links noch rechts. Er ist ein Antidiskriminierungsverband und ist im deutschen Lobbyregister eingetragen.
Mitglieder im Bundesvorstand: Christoph Köpernick, Markus Koenen, Karsten Rulofs, Kay Stratmann.