Gemeinsamer Appell: Verbände fordern Reparatur des Gewalthilfegesetzes

Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken wurde ein Gewalthilfegesetz verabschiedet und verkündet, welches viele Kinder sowie alle nicht-weiblichen Gewaltbetroffenen systematisch ausschließt. Das Gesetz definiert Gewalt explizit nur als Gewalt gegen »Frauen und ihre Kinder«. Die Verbände kritisieren diesen offenkundigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) und fordern einen umfassenden Schutz für alle Betroffenen von Gewalt.

Die Ausgrenzung von Kindern, die nicht bei ihren Müttern leben, sowie von Männern, nicht-binären und queeren Personen stellt nach Ansicht der Verbände eine untragbare Ungleichbehandlung dar. Zudem widerspricht sie der EU-Richtlinie 2024/1385, die einen geschlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer verlangt.

In einer Antwort auf einen Offenen Brief an den Bundespräsidenten teilte das Bundespräsidialamt mit: »Dem Bundespräsidenten ist auch der Schutz derjenigen Opfer von Gewalt wichtig, die keinen Schutzanspruch nach dem Gewalthilfegesetz haben.« Jedoch sei er – »wie auch der Gesetzgeber« – zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vorschriften des Grundgesetzes einer Ausfertigung dieses Gewalthilfegesetzes nicht entgegenstehen. Dieses Gewalthilfegesetz wurde im BGBl. 2025 I Nr. 57 vom 27.02.2025 verkündet.

»Gewalt kennt kein Geschlecht. Der Schutz des Staates darf nicht selektiv sein«, betonen die Verbände. »Wir können den Missstand – verursacht durch ein allenfalls halbfertiges Gewalthilfegesetz, gesetzgeberisches Unterlassen und staatliches Versagen – nicht hinnehmen.«

Beispielsweise wurden im Jahr 2023 über 75.000 Männer Opfer häuslicher Gewalt; allein im Hellfeld (Bundeskriminalamt, Häusliche Gewalt, Bundeslagebild 2023, 7. Juni 2024, S. 4).

Die Verbände fordern eine unverzügliche Reparatur des Gewalthilfegesetzes:

  1. Schutz für alle Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gewährleisten.
  2. Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1385 zur Gleichstellung von Schutzmaßnahmen für Gewaltopfer.
  3. Aufarbeitung des Gesetzgebungsverfahrens hin zu diesem halbfertigen Gewalthilfegesetz.
  4. Einbindung aller Fachverbände in die Gesetzesüberarbeitung.

Die Verbände fassen zusammen: »Dieses unzureichende Gewalthilfegesetz widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger. Es verstärkt Politikverdrossenheit, schürt den Geschlechterkonflikt und birgt die Gefahr einer zunehmenden gesellschaftlichen Radikalisierung.«

Die unterzeichnenden Verbände sind (Erstunterzeichnende):

Presseanfragen bitte an Christoph Köpernick: koepernick@vafk.de, 0171 - 45 27 999.

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