Gewalt kennt kein Geschlecht. Daher ist jede Bevorzugung nur eines Geschlechts keine Lösung. Auch wenn der Referentenentwurf jetzt auch Gewalt gegen Männer erwähnt, so trägt dieser insgesamt nicht zur gebotenen Abwehr eines Geschlechterkampfes bei. Denn die Gewaltbetroffenheit der Geschlechter gegeneinander aufzuwiegen, verbietet sich (vgl. BfKM 2024, 3). Stattdessen ist das geschlechtsneutrale lex lata durchzusetzen.
Gewalt hat viele Gesichter. Insbesondere psychische Gewalt wirkt verdeckt und subtil; dabei aber keineswegs weniger traumatisierend als körperliche Gewalt. Psychische Gewalt zeigt sich innerfamiliär durch Liebesentzug, Falschbeschuldigungen, ständige Delegitimierung und Demütigung, sowie weitere Spielarten des Mobbings bis hin zur totalen Ausgrenzung; häufig mit den „Kindern als Waffe“ (vgl. VAfK 06.09.2024, 1). Also verbietet sich jeder ideologische Aktionismus mit dem Risiko eines Generalverdachts.
Gewalt kann sich reziprok und gegenseitig verstärkend verhalten. Provokation und Unrecht können protrahierte dysfunktionale Kämpfe, bis hin zu aggressiven Akten, auslösen. Derartiges kann über (Ex-)Paare und Familien hinaus ganze Gruppen und Nationen erfassen. Wird ein Gewalthilfegesetz durch eine Minderheitsregierung durchgeprügelt, so produziert man genau das Unrecht und jene Gewalt, welche man bekämpfen wollte.
Ein ganzheitliches Bild zur geschlechterübergreifenden Gewaltprävalenz im Dunkelfeld fehlt. Insbesondere Väter und Männer suchen sich aus Scham oder Angst vor Unglaube selten Hilfe. Zudem wäre die Ursache von Gewalt zu bekämpfen, statt herbeizuführen. Dabei wäre zu prüfen, ob die Istanbul Konvention auch auf hiesigen Kulturkreis passt.
Im Übrigen erinnern wir an unsere Pressemitteilung vom 12.11.2024: Das Ampel-Aus als Chance für eine jetzt richtige Familienpolitik.
(eA, CK)
Ansprechpartner
Bundesvorstandsmitglied, Christoph Köpernick, koepernick@vafk.de, 0171 - 45 27 999
Bundesgeschäftsführer, Rüdiger Meyer-Spelbrink, meyer-spelbrink@vafk.de, 0162 - 83 99 123
Über den Verband
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste, bundesweit vertretene Interessenverband für von Kindern getrennt lebende Eltern und Väteremanzipation. Er vertritt 4.000 Mitglieder in rund 100 lokalen Gesprächskreisen, Kontaktstellen und Kreisvereinen, darunter etwa 10 % Frauen.
Warum das wichtig ist
Die Menschen im VAfK verbindet, dass ihnen, ihren Kindern oder ihren Liebsten Schlimmes widerfahren ist oder widerfährt oder sie andere davor bewahren wollen. Sie stehen stellvertretend für die schätzungsweise 200.000 jährlich neu Betroffenen [Annahme: 3 Betroffene (1 Kind, 2 Angehörige) je Kontaktabbruch, vgl. Baumann et al., ZKJ 2022, 245].
Ziel des seit dem Jahr 1988 aktiven VAfK ist es, das Aufwachsen von Kindern in ihren Familien durch ein verstärktes Engagement ihrer Väter und durch kooperative Elternschaft, insbesondere nach Trennung und Scheidung, nachhaltig zu verbessern.
Der VAfK versteht sich als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband und als Organisation, die eine fürsorgende und liebevolle Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern stärkt sowie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintritt.
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Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 60 € im Jahr. Weitere Familienmitglieder zahlen nur 30 €. Der VAfK ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und auf Spenden angewiesen, um seine Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsangebote vor Ort leisten zu können.
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Mitglieder im Bundesvorstand: Christoph Köpernick, Markus Koenen, Karsten Rulofs, Kay Stratmann.