„Gewalt kennt kein Geschlecht. Der Schutz des Staates darf nicht selektiv sein“, betont Christoph Köpernick, Mitglied des Bundesvorstands. „Wir fordern den Bundespräsidenten auf, sein Prüfungsrecht umfassend zu nutzen und das Gewalthilfegesetz an den Gesetzgeber zurückzuverweisen, um Nachbesserungen zu ermöglichen.“
Kernkritikpunkte des Offenen Briefs:
1. Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz: Das Gesetz definiert Gewalt explizit nur als Gewalt gegen Frauen. Männer, nicht-binäre Personen sowie queere Menschen bleiben unberücksichtigt – eine Ungleichbehandlung ohne rechtliche Begründung.
2. Benachteiligung gewaltbetroffener Kinder: Kinder, die Gewalt durch Frauen erfahren oder bei ihren Vätern leben, werden nicht geschützt. Der Schutzanspruch bezieht sich primär auf „Frauen und ihre Kinder“, wodurch viele Kinder benachteiligt werden.
3. Eilgesetzgebung trotz späterem Inkrafttreten: Obwohl der persönliche Rechtsanspruch erst 2032 in Kraft treten soll, wurde das Gesetz in einem überhasteten Verfahren verabschiedet – eine Vorgehensweise, die demokratischen Prinzipien widerspricht.
4. Verletzung europäischer Vorgaben: Die EU-Richtlinie 2024/1385 verlangt einen geschlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer. Das deutsche Gewalthilfegesetz widerspricht diesem Ansatz und lässt weitere supranationale Konventionen außer Acht.
„Wir möchten, dass alle Menschen, unabhängig von Geschlecht oder familiärer Konstellation, Zugang zu Schutz und Unterstützung haben“, so Köpernick weiter. „Das Gesetz, wie es jetzt verabschiedet wurde, blendet nicht nur Männer als Gewaltopfer aus, sondern verletzt auch Kinderrechte. Hier geht es um mehr als nur um eine Formsache!“
Der Offene Brief ist auf der Internetseite des Väteraufbruch für Kinder e.V. zu finden.
Update 26.02.2025 10:46: Das Bundespräsidialamt hat am 26.02.2025 09:25 mitgeteilt, dass der Herr Bundespräsident das Gewalthilfegesetz am 24.02.2025 ausgefertigt hat. Unser Offener Brief ging am 24.02.2025 23:05 an das Bundespräsidialamt und lag zu diesem Zeitpunkt offensichtlich noch nicht vor.
Ansprechpartner
Bundesvorstandsmitglied, Christoph Köpernick, koepernick@vafk.de, 0171 - 45 27 999
Bundesgeschäftsführer, Rüdiger Meyer-Spelbrink, meyer-spelbrink@vafk.de, 0162 - 83 99 123
Über den Verband
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste, bundesweit vertretene Interessenverband für von Kindern getrennt lebende Eltern und Väteremanzipation. Er vertritt 4.000 Mitglieder in rund 100 lokalen Gesprächskreisen, Kontaktstellen und Kreisvereinen, darunter etwa 10 % Frauen.
Warum das wichtig ist
Die Menschen im VAfK verbindet, dass ihnen, ihren Kindern oder ihren Liebsten Schlimmes widerfahren ist oder widerfährt oder sie andere davor bewahren wollen. Sie stehen stellvertretend für die schätzungsweise 200.000 jährlich neu Betroffenen [Annahme: 3 Betroffene (1 Kind, 2 Angehörige) je Kontaktabbruch, vgl. Baumann et al., ZKJ 2022, 245].
Ziel des seit dem Jahr 1988 aktiven VAfK ist es, das Aufwachsen von Kindern in ihren Familien durch ein verstärktes Engagement ihrer Väter und durch kooperative Elternschaft, insbesondere nach Trennung und Scheidung, nachhaltig zu verbessern.
Der VAfK versteht sich als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband und als Organisation, die eine fürsorgende und liebevolle Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern stärkt sowie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintritt.
Mitglied werden oder spenden
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 60 € im Jahr. Weitere Familienmitglieder zahlen nur 30 €. Der VAfK ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und auf Spenden angewiesen, um seine Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsangebote vor Ort leisten zu können.
Der VAfK toleriert keine extremistischen Tendenzen – weder von links noch rechts. Er ist ein Antidiskriminierungsverband und ist im deutschen Lobbyregister eingetragen.
Mitglieder im Bundesvorstand: Christoph Köpernick, Markus Koenen, Karsten Rulofs, Kay Stratmann.