Trotz wiederholter Hinweise und verfassungsrechtlicher Bedenken wurde das Gesetz in dieser Form verabschiedet und ausgefertigt. Es wurde weiterhin nicht repariert. Der Koalitionsvertrag 2025 (Z. 3269-3273) enthält auch keine konkrete Reparaturzusage.
Die Verbände appellieren an die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages, eine abstrakte Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht unverzüglich auf den Weg zu bringen (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 und 2a Grundgesetz und §§ 76 ff. BVerfGG).
Nur so kann verbindlich geklärt werden, ob das Gesetz in seiner aktuellen Fassung mit dem Grundgesetz vereinbar ist; bevor es spätestens nach Inkrafttreten des einseitigen Schutzanspruchs zu erfolgreichen Individualverfassungsbeschwerden kommt.
Jetzt ist noch Zeit, das Gewalthilfegesetz frühzeitig nachzubessern und Strukturen für alle aufzubauen!
Warum das notwendig ist:
- Schutz für alle Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gewährleisten – insbesondere Schutzlücken bei Kindern schließen.
- EU-Rechtskonformität herstellen und aufwändige Doppelreformen vermeiden.
- Vertrauen in unseren Rechtsstaat stärken statt gesellschaftliche Spaltung vertiefen.
Ein Gesetz, das Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Familienkonstellation ausschließt, schürt Konflikte, politische Verdrossenheit und radikalisiert Ränder.
Die Verbände betonen: »Gewalt kennt kein Geschlecht. Unser Rechtsstaat darf keine Betroffenen zu Opfern zweiter Klasse machen und die Hälfte der Menschen vergessen.«
Die unterzeichnenden Verbände sind (Erstunterzeichnende):
- BIGE – Bundesinitiative Großeltern
- EfKiR – Eltern für Kinder im Revier e.V.
- FSI – Forum Soziale Inklusion e.V.
- MANNdat e.V.
- Papa Mama Auch e.V.
- VAfK – Väteraufbruch für Kinder e.V.
- Väternetzwerk e.V.
Quellen
- Offener Brief an den Bundespräsidenten vom 24.02.2025
- Antwort vom 26.02.2025:
»Dem Bundespräsidenten ist auch der Schutz derjenigen Opfer von Gewalt wichtig, die keinen Schutzanspruch nach dem Gewalthilfegesetz haben.« - Gemeinsamer Appell vom 10.03.2025:
»Verbände fordern Reparatur des Gewalthilfegesetzes« - BFKM, Positionspapiere zum Gewalthilfegesetz und den Umsetzungen in den Bundesländern vom 23.06.2025
- Volke, FamRZ 2025, 1768-1771:
»Ob sich der Gesetzgeber Gedanken dazu gemacht hat, wie die geschlechtsabhängig unterschiedliche Behandlung von gewaltbetroffenen Personen mit Art. 3 Abs. 3 GG vereinbar sein soll („Niemand darf wegen seines Geschlechts ... benachteiligt oder bevorzugt werden“), ergibt sich nicht aus den einsehbaren Unterlagen. Es erscheint kaum vorstellbar, dass sich das BVerfG nicht früher oder später mit dieser Frage befassen muss. Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Fragestellung muss die Einschränkung schon allein deshalb kritisiert werden, weil knapp 50 % der innerfamiliären Gewaltopfer und 20 % der partnerschaftlichen Gewaltopfer männlich sind.« - BMBFSFJ, Pressemitteilung vom 21.11.2025:
»Es zeigt sich, dass zunehmend auch Männer und Jungen von Innerfamiliärer und Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Im Jahr 2024 waren mit 78.814 Betroffenen fast 30 Prozent der Opfer Häuslicher Gewalt männlich.«
Verteiler
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- Nachrichtlich: Bundesrat, Bundespräsident
Presseanfragen bitte an Christoph Köpernick: koepernick@vafk.de, 0171 - 45 27 999.
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