Problem: Das aktuelle Gewalthilfegesetz diskriminiert viele Kinder und insbesondere Männer!
Mit dem Gewalthilfegesetz (BGBl. 2025 I Nr. 57) hatte der 20. Deutsche Bundestag einen Schutzanspruch geschaffen, der Gewalt einseitig als Gewalt gegen „Frauen und ihre Kinder“ definiert.
Kinder, die nicht bei ihren Müttern leben, sowie Männer, queere und nicht-binäre Personen, bleiben ausgeschlossen.
Das verstößt offenkundig gegen die Gleichheitssätze (Art. 3 GG) sowie widerspricht der EU-Richtlinie 2024/1385, die geschlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer verlangt.
Trotz wiederholter Hinweise und verfassungsrechtlicher Bedenken wurde das Gesetz in dieser Form verabschiedet und ausgefertigt. Es wurde weiterhin nicht repariert. Der Koalitionsvertrag 2025 (Z. 3269-3273) enthält auch keine konkrete Reparaturzusage.
Bewegen sich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD nicht, gibt es keine Mehrheit für ein diskriminierungsfreies Gewalthilfegesetz.
Aber das Bundesverfassungsgericht könnte abhelfen und eine Reparatur des Gewalthilfegesetzes durchsetzen.
Um das Bundesverfassungsgericht anzurufen reichen 25 % der Abgeordneten des Bundestages – egal welcher Parteien!
Lösung: Abgeordnete sollen abstrakte Normenkontrolle des Gewalthilfegesetzes einleiten!
Wir appellieren an die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages, eine abstrakte Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht unverzüglich auf den Weg zu bringen (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 und 2a GG und §§ 76 ff. BVerfGG).
Nur so kann verbindlich geklärt werden, ob das Gesetz in seiner aktuellen Fassung mit dem Grundgesetz vereinbar ist; bevor es spätestens nach Inkrafttreten des einseitigen Schutzanspruchs zu erfolgreichen Individualverfassungsbeschwerden kommt.
Jetzt ist noch Zeit, das Gewalthilfegesetz frühzeitig nachzubessern und Strukturen für ALLE aufzubauen.
Warum das notwendig ist:
- Schutz für alle Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gewährleisten – insbesondere Schutzlücken bei Kindern schließen.
- EU-Rechtskonformität herstellen und aufwändige Doppelreformen vermeiden.
- Vertrauen in unseren Rechtsstaat stärken statt gesellschaftliche Spaltung vertiefen.
Ein Gesetz, das Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Familienkonstellation ausschließt, schürt Konflikte, politische Verdrossenheit und radikalisiert Ränder.
Wir betonen: »Gewalt kennt kein Geschlecht. Unser Rechtsstaat darf keine Betroffenen zu Opfern zweiter Klasse machen und die Hälfte der Menschen vergessen.«
Quellen:
- Offener Brief an den Bundespräsidenten vom 24.02.2025
- Antwort vom 26.02.2025:
»Dem Bundespräsidenten ist auch der Schutz derjenigen Opfer von Gewalt wichtig, die keinen Schutzanspruch nach dem Gewalthilfegesetz haben.« - Gemeinsamer Appell vom 10.03.2025:
»Verbände fordern Reparatur des Gewalthilfegesetzes« - BFKM, Positionspapiere zum Gewalthilfegesetz und den Umsetzungen in den Bundesländern vom 23.06.2025
- Volke, FamRZ 2025, 1768-1771:
»Ob sich der Gesetzgeber Gedanken dazu gemacht hat, wie die geschlechtsabhängig unterschiedliche Behandlung von gewaltbetroffenen Personen mit Art. 3 Abs. 3 GG vereinbar sein soll („Niemand darf wegen seines Geschlechts ... benachteiligt oder bevorzugt werden“), ergibt sich nicht aus den einsehbaren Unterlagen. Es erscheint kaum vorstellbar, dass sich das BVerfG nicht früher oder später mit dieser Frage befassen muss. Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Fragestellung muss die Einschränkung schon allein deshalb kritisiert werden, weil knapp 50 % der innerfamiliären Gewaltopfer und 20 % der partnerschaftlichen Gewaltopfer männlich sind.« - BMBFSFJ, Pressemitteilung vom 21.11.2025:
»Es zeigt sich, dass zunehmend auch Männer und Jungen von Innerfamiliärer und Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Im Jahr 2024 waren mit 78.814 Betroffenen fast 30 Prozent der Opfer Häuslicher Gewalt männlich.«
Erstunterzeichnende:
- BIGE – Bundesinitiative Großeltern
- EfKiR – Eltern für Kinder im Revier e.V.
- FSI – Forum Soziale Inklusion e.V.
- MANNdat e.V.
- Papa Mama Auch e.V.
- VAfK – Väteraufbruch für Kinder e.V.
- Väternetzwerk e.V.
Unterschreibe jetzt und teile die Petition, damit gehandelt werden muss!
Sie möchten als Verein, Verband oder Institution unterzeichnen? Schreiben Sie eine kurze E-Mail an koepernick@vafk.de
