Petition Gewalthilfegesetz für ALLE

Zusammen mit weiteren Verbänden fordern wir Schutz für alle: Gewalthilfegesetz für ALLE Kinder und alle Geschlechter – JETZT!

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Problem: Das aktuelle Gewalthilfegesetz diskriminiert viele Kinder und insbesondere Männer!

Mit dem Gewalthilfegesetz (BGBl. 2025 I Nr. 57) hatte der 20. Deutsche Bundestag einen Schutzanspruch geschaffen, der Gewalt einseitig als Gewalt gegen „Frauen und ihre Kinder“ definiert.

Kinder, die nicht bei ihren Müttern leben, sowie Männer, queere und nicht-binäre Personen, bleiben ausgeschlossen.

Das verstößt offenkundig gegen die Gleichheitssätze (Art. 3 GG) sowie widerspricht der EU-Richtlinie 2024/1385, die geschlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer verlangt.

Trotz wiederholter Hinweise und verfassungsrechtlicher Bedenken wurde das Gesetz in dieser Form verabschiedet und ausgefertigt. Es wurde weiterhin nicht repariert. Der Koalitionsvertrag 2025 (Z. 3269-3273) enthält auch keine konkrete Reparaturzusage.

Bewegen sich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD nicht, gibt es keine Mehrheit für ein diskriminierungsfreies Gewalthilfegesetz.

Aber das Bundesverfassungsgericht könnte abhelfen und eine Reparatur des Gewalthilfegesetzes durchsetzen.

Um das Bundesverfassungsgericht anzurufen reichen 25 % der Abgeordneten des Bundestages – egal welcher Parteien!

Lösung: Abgeordnete sollen abstrakte Normenkontrolle des Gewalthilfegesetzes einleiten!

Wir appellieren an die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages, eine abstrakte Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht unverzüglich auf den Weg zu bringen (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 und 2a GG und §§ 76 ff. BVerfGG).

Nur so kann verbindlich geklärt werden, ob das Gesetz in seiner aktuellen Fassung mit dem Grundgesetz vereinbar ist; bevor es spätestens nach Inkrafttreten des einseitigen Schutzanspruchs zu erfolgreichen Individualverfassungsbeschwerden kommt.

Jetzt ist noch Zeit, das Gewalthilfegesetz frühzeitig nachzubessern und Strukturen für ALLE aufzubauen.

Warum das notwendig ist:

  • Schutz für alle Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gewährleisten – insbesondere Schutzlücken bei Kindern schließen.
  • EU-Rechtskonformität herstellen und aufwändige Doppelreformen vermeiden.
  • Vertrauen in unseren Rechtsstaat stärken statt gesellschaftliche Spaltung vertiefen.

Ein Gesetz, das Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Familienkonstellation ausschließt, schürt Konflikte, politische Verdrossenheit und radikalisiert Ränder.

Wir betonen: »Gewalt kennt kein Geschlecht. Unser Rechtsstaat darf keine Betroffenen zu Opfern zweiter Klasse machen und die Hälfte der Menschen vergessen.«

Quellen:

Erstunterzeichnende:

Unterschreibe jetzt und teile die Petition, damit gehandelt werden muss!

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