Deutschland diskriminiert viele Kinder und insbesondere Väter – ihnen wird ihr Menschenrecht auf Gewaltfreiheit verwehrt

Heute, am Internationalen Tag der Menschenrechte, machen sieben Verbände auf Schutzlücken im Gewalthilfegesetz und eine Petition an den Bundestag aufmerksam.

Dieses Gesetz definiert Gewalt einseitig als Gewalt gegen „Frauen und ihre Kinder“. Kinder, die nicht bei ihren Müttern leben, sowie Männer, queere und nicht-binäre Personen, bleiben ausgeschlossen. So werden auch Väter und ihre Kinder diskriminiert.

Das verstößt offenkundig gegen Artikel 3 Grundgesetz sowie widerspricht der EU-Richtlinie 2024/1385, die geschlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer verlangt.  Zudem verstößt das Gewalthilfegesetz damit gegen Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der eine Diskriminierung wegen des Geschlechts verbietet.

Trotz frühzeitiger Hinweise und verfassungsrechtlicher Bedenken wurde das Gesetz in dieser Form verabschiedet. Es wurde weiterhin nicht repariert. Der Koalitionsvertrag 2025 (Z. 3269-3273) stellt zwar fest, dass Gewaltfreiheit ein Menschenrecht ist, er enthält aber keine konkrete Reparaturzusage.

Der Bundespräsident ließ mitteilen, dass ihm auch der Schutz derjenigen Opfer von Gewalt wichtig ist, die keinen Schutzanspruch nach dem Gewalthilfegesetz haben. Trotzdem fertigte er das Gesetz aus, womit die Verantwortung für eine verfassungskonforme Korrektur nun wieder beim Gesetzgeber – oder dem Bundesverfassungsgericht – liegt.

Am 04.12.2025 befasste sich der Bundestag wieder mit dem Gewalthilfegesetz. Trotz eines weiteren gemeinsamen Appells der sieben Verbände zeigte der Bundestag bisher keine Einsicht.

Betroffene und Juristen wundern sich zunehmend über das Verhalten und das Gesetz.

Richterin am OLG Köln Dr. Petra Volke kritisiert das lückenhafte Gewalthilfegesetz in ihrem Aufsatz in der aktuellen FamRZ (1768-1771) und bemerkt: „Es erscheint kaum vorstellbar, dass sich das BVerfG nicht früher oder später mit dieser Frage befassen muss. Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Fragestellung muss die Einschränkung schon allein deshalb kritisiert werden, weil knapp 50 % der innerfamiliären Gewaltopfer und 20 % der partnerschaftlichen Gewaltopfer männlich sind.“

Nach ganz aktuellen Zahlen sind schon fast 30 % der Opfer Häuslicher Gewalt männlich. Pressemitteilung des BMBFSFJ vom 21.11.2025: „Es zeigt sich, dass zunehmend auch Männer und Jungen von Innerfamiliärer und Partnerschaftsgewalt betroffen sind.“

Im anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte veröffentlichten Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte wird das aktuelle Gewalthilfegesetz ebenfalls kritisiert. Dort heißt es „Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt Bund und Ländern daher insbesondere, − die Schutzlücken des Gewalthilfegesetzes zügig zu schließen [..]“ (S. 17) und „Ein weiterer Kritikpunkt ist die begriffliche Beschränkung der ‚gewaltbetroffenen Person‘ auf Frauen [..] und ihre Kinder.“ (S. 100)

Die Verbände appellieren an die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages das Gewalthilfegesetz unverzüglich zu reparieren oder zumindest eine abstrakte Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht auf den Weg zu bringen (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 und 2a Grundgesetz und §§ 76 ff. BVerfGG).

Nur so kann verbindlich geklärt werden, ob das Gesetz in seiner aktuellen Fassung mit dem Grundgesetz vereinbar ist; bevor es spätestens nach Inkrafttreten des einseitigen Schutzanspruchs zu erfolgreichen Individualverfassungsbeschwerden kommt.

Jetzt ist noch Zeit, das Gewalthilfegesetz frühzeitig nachzubessern und Strukturen für alle aufzubauen!

Warum das notwendig ist:

  1. Schutz für alle Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gewährleisten – insbesondere Schutzlücken bei Kindern schließen.
  2. EU-Rechtskonformität herstellen und aufwändige Doppelreformen vermeiden.
  3. Vertrauen in unseren Rechtsstaat stärken statt gesellschaftliche Spaltung vertiefen.

Ein Gesetz, das Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Familienkonstellation ausschließt, schürt Konflikte, politische Verdrossenheit und radikalisiert Ränder.

Die Verbände betonen: „Gewalt kennt kein Geschlecht. Unser Rechtsstaat darf keine Betroffenen zu Opfern zweiter Klasse machen und die Hälfte der Menschen vergessen.“

Petition an den Bundestag – jede Stimme zählt!

Der Appell der sieben Verbände wird durch eine öffentliche Petition unterstützt. Jeder kann sich anschließen und unterschreiben. Dies scheint auch dringend nötig, damit der Bundestag endlich zuhören und handeln muss.

Schutz für alle: Gewalthilfegesetz für ALLE Kinder und alle Geschlechter – JETZT!

Die erstunterzeichnenden Verbände sind:

Weitere Verbände, Vereine und Institutionen können sich auch anschließen und als institutionelle Unterzeichner hervorgehoben werden.

Quellen

Verteiler

  • Presseverteiler

Key Visual der Petition als Pressefoto zur freien Verwendung

Presseanfragen bitte an Christoph Köpernick: koepernick@vafk.de, 0171 - 45 27 999.