Es ist beschämend, dass in einem der reichsten Länder jedes fünfte Kind in einer Armutsfamilie leben muss und dadurch in seiner Entwicklung und seiner sozialen Integration in die Gemeinschaft behindert wird. Die Lage der betroffenen Kinder hat sich durch die aktuelle Inflation und die mangelnde Unterstützung ihrer Familie weiter erheblich verschlechtert; dem muss zeitnah entgegengewirkt werden.
Kinderarmut ist Familienarmut!
Sie betrifft in erster Linie Familien, die durch ihr Schicksal eh schon wirtschaftlich und sozial, teilweise seit Generationen benachteiligt sind. Hierzu gehören insbesondere die Trennung und Scheidung der Eltern.
Nach der Trennung der Eltern wollen die Kinder auch zukünftig von Vater und Mutter versorgt und betreut werden. Trennungsfamilien haben dadurch nicht nur doppelte Ausgaben für zwei Haushalte, sondern auch noch einen erheblichen logistischen Aufwand. Demgegenüber sinken die Möglichkeiten, das notwendige Einkommen zu erzielen.
Gleichzeitig werden sie – nach Scheidung – schlechter versteuert. Während auch kinderlose Paare das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen, fällt dies bei Scheidungsfamilien weg; hinzu kommt eine schlechte Steuerklasse.
Der VAfK fordert deshalb, dass bei Wegfall des Ehegattensplitting Familien mit Kindern besser ausgestattet werden und somit der Aufwand von Trennungseltern, die ihre Kinder gemeinsam versorgen, auch steuerlich entsprechend berücksichtigt wird.
Trennungsfamilien auch steuerlich entlasten!
Die Kindergrundsicherung muss finanziell so ausgestattet sein, dass kein Kind mehr aus finanziellen Gründen auf soziale Integration und kulturelle Bildung (z.B. Teilnahme an Reisen, Veranstaltungen und Vereinsmitgliedschaften) ausgeschlossen bleibt.
Die Äußerung von Trennungseltern: “Das können wir uns leider nicht leisten!” soll zukünftig der Vergangenheit angehören.
Irritationen beim Begriff “Eltern” und “Auswirkungen auf die Gleichstellung”
Leider wurde der VAfK nicht vom BMFSFJ zur Stellungnahme aufgefordert. Nun finden sich auch im Regierungsentwurf vom 27.09.2023 zwei irritierende Punkte.
Scheinbar sind alle Erwachsenen, die mit dem Kind zusammenleben, plötzlich “Eltern”. So könnte man den § 13 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 des Gesetzentwurfs verstehen. Mit dem neuen Begriff “Familiengemeinschaft” wäre der Elternteil, der noch nicht oder nicht mehr mit dem Kind zusammenlebt, kein Teil der Familie und nicht “Eltern”. Auch das Bundessozialgericht empfahl dies zu überdenken.
Das BMFSFJ vergisst, dass nicht alle Mütter nach einer elterlichen Trennung die Kinder unfreiwillig bei sich wohnen haben. Gleiches gilt für das allein erziehen. Der VAfK fürchtet, dass eine steigende finanzielle Entlastung von Alleinerziehenden weitere Anreize nimmt, den anderen Elternteil in die Kinderbetreuung einzubinden.
Anregung den Gesetzentwurf auf Fehlanreize zu prüfen
Werden die richtigen Weichen auch im Gleichklang mit der geplanten Modernisierung des Unterhaltsrechts gestellt, könnte sich der Gender Pay Gap weiter reduzieren und die Gesundheit von Kindern durch eine höhere Involviertheit ihrer Väter verbessern. Der VAfK schrieb dazu ausführlich an alle Mitglieder von Bundesrat und Bundestag.