Köpernick skizzierte drei Kernpunkte aus den Referentenentwürfen:
Gemeinsame elterliche Sorge für unverheiratete Eltern
Die gemeinsame Verantwortung soll mit Anerkennung der Vaterschaft automatisch entstehen – ohne den bislang diskutierten Zwang eines gemeinsamen Wohnsitzes. Köpernick: Das löse ein in der Praxis „konfliktinduzierendes Dilemma“, bei dem Väter bislang durch einen Gerichtsantrag erst Streit auslösten, den sie vermeiden wollten. Er verglich dies mit dem Catch-22-Dilemma.Wechselmodell ausdrücklich im Gesetz verankern
Familiengerichte sollen die Betreuung durch beide Elternteile – auch paritätisch – anordnen können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Ein Leitbildwechsel ist damit nicht verbunden, aber das bisherige faktische Residenzmodell wird geöffnet.Unterhalt zeitgemäß ausgestalten
Betreuungsleistungen (Naturalunterhalt) sollen spürbarer beim Barunterhalt berücksichtigt werden – auch in asymmetrischen Wechselmodellen (z. B. ab etwa 30 % Betreuungsanteil). Ziel ist eine realitätsnähere, gerechtere Lastenverteilung.
Köpernick unterstrich, dass das Familienrecht Frieden stiften und nicht Streit produzieren solle, und warb für breite gesellschaftliche Akzeptanz statt Maximalforderungen: Schrittweise Verbesserungen erhöhten die Chance auf tragfähige Mehrheiten.
Christoph Köpernick ist Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. und moderierte den Familienkongress 2024 mit zahlreichen weiteren Referenten.
Der nächste Familienkongress in Präsenz soll im Jahr 2026 stattfinden. Im Jahr 2025 werden verstärkt Webinare angeboten.