Betreuungsgeld zu Recht auf der Kippe – VBM bekräftigt seine Forderung aus 2013 nach Abschaffung

Hamburg hat Klage gegen das Betreuungsgeld eingereicht. Und die ersten Signale aus Karlsruhe lauten: nicht verfassungskonform und keine bundesgesetzgeberische Befugnis. Der Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) hofft daher, dass ein baldiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Betreuungsgeld endlich kippen wird.

Die Statistiken bestätigen, was der VBM, zahlreiche andere Frauen- und Familienverbände und auch die Wissenschaft in der Diskussion um das Betreuungsgeld immer wieder anführten: Knapp 95 Prozent der Bezieherinnen des Betreuungsgeldes sind Mütter. In Bayern mit der höchsten Zahl des Bezugs von Betreuungsgeld sind darunter nur 3 Prozent Väter zu finden – in Bremen und Berlin ungefähr 9 Prozent. „Anstatt, wie im Grundgesetz Artikel 3 festgeschrieben, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern fördert, konterkariert der Bund seinen Verfassungsauftrag mit dem Betreuungsgeld“, unterstützt Spachtholz die Argumentation des klagenden Lands Hamburg.