Die Statistiken bestätigen, was der VBM, zahlreiche andere Frauen- und Familienverbände und auch die Wissenschaft in der Diskussion um das Betreuungsgeld immer wieder anführten: Knapp 95 Prozent der Bezieherinnen des Betreuungsgeldes sind Mütter. In Bayern mit der höchsten Zahl des Bezugs von Betreuungsgeld sind darunter nur 3 Prozent Väter zu finden – in Bremen und Berlin ungefähr 9 Prozent. „Anstatt, wie im Grundgesetz Artikel 3 festgeschrieben, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern fördert, konterkariert der Bund seinen Verfassungsauftrag mit dem Betreuungsgeld“, unterstützt Spachtholz die Argumentation des klagenden Lands Hamburg.