BGH fordert schnelle Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht

Gerichte müssen Verfahren zum Streit getrennter Eltern um das Sorge- und Umgangsrecht besonders zügig bearbeiten. Kommt es zu ungerechtfertigten Verzögerungen, ist eine Entschädigung über dem üblichen Pauschalsatz gerechtfertigt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. Verzögerungen könnten erheblichen und dauerhaften Einfluss auf die Beziehung zwischen Eltern und Kindern haben. (Az: III ZR 72/20)