Der Bundesgerichtshof hat die Rechte biologischer Väter gestärkt. Sie können die Vaterschaft eines anderen Mannes künftig auch dann anfechten, wenn das Kind künstlich gezeugt worden ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab damit einem Schwulen aus Köln Recht, der einem lesbischen Paar Sperma zur Befruchtung überlassen hatte (Az. XII ZR 49/11).
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