Bundesfamilienministerin Kristina Schröder beauftragt Sachverständigenkommission für Achten Familienbericht

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder hat heute in Berlin eine Sachverständigenkommission mit der Erstellung des Achten Familienberichts beauftragt. Die acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erstellen bis Sommer 2011 den Bericht, der unter der Überschrift "Zeit für Verantwortung in der Familie" steht. Er soll Gestaltungsmöglichkeiten für eine gesellschaftliche Zeitpolitik entwickeln, die es Familien besser ermöglichen soll, auch unter veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen Verantwortung füreinander zu übernehmen.

 

"Zeit ist die Leitwährung moderner Gesellschaftspolitik", so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Eltern brauchen Zeit, um ihre Kinder ins Leben zu begleiten und sie brauchen Zeit, wenn Angehörige Unterstützung benötigen oder pflegebedürftig werden. Aus dem Ravensburger Elternsurvey 2010 wissen wir: Der Wunsch nach mehr Zeit für Familie rangiert weit vor dem Wunsch nach mehr Geld oder nach besserer Kinderbetreuung. Ob Familien zusammen halten, ob Eltern und Kinder füreinander da sein können, ist in erster Linie eine Frage der Zeit."

 

Die Sachverständigenkommission soll die unterschiedlichen Aspekte von Zeit für Familie untersuchen, den Bedarf von Zeit in Familien ermitteln und auf dieser Grundlage Konzepte für eine familienfreundliche Zeitpolitik entwickeln. Der Kommission gehören folgende Sachverständige an:

 

Dr. Fabienne Becker-Stoll, Leiterin des Staatsinstituts für Frühpädagogik München

Dr. Hans-Peter Klös, Institut der deutschen Wirtschaft Köln

Prof. Dr. Andreas Kruse, Direktor des Instituts für Gerontologie Universität Heidelberg

Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung Nürnberg

Prof. Dr. Jutta Rump, Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Fachhochschule Ludwigshafen

Prof. Dr. Dr. Helmut Schneider, Professor für Marketing und Dialogmarketing, Steinbeis-Hochschule Berlin

Prof. Dr. Norbert Schneider, Geschäftsführender Direktor des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung Wiesbaden

Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn.

 

Die Bundesregierung ist verpflichtet, Bundestag und Bundesrat mindestens in jeder zweiten Legislaturperiode einen Bericht über die Lage der Familien vorzulegen. Neben Bestandsaufnahme und Analyse sollen die Berichte Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Familien enthalten. Die Bundesregierung fügt den Berichten der unabhängigen Kommission eine Stellungnahme bei. Der Achte Familienbericht soll im Sommer 2011 vorgelegt und vom Bundesrat, Bundestag und seinen Ausschüssen noch in dieser Legislaturperiode beraten werden.