Bundestag billigt Gesetz zur Beschneidung

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition und vieler Oppositionsabgeordneter die Beschneidung von Knaben gesetzlich geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen. Dies soll nur dann nicht gelten, wenn im Einzelfall durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird. Überdies dürfen Knaben in den ersten sechs Monaten nach der Geburt auch von Personen beschnitten werden, die von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehen und dafür besonders ausgebildet sind.