Nun ist es heraus, das Schutzgesetz! Nach 5 Jahren des Nachdenkens unserer deutschen Justiz, nachdem sie durch den ‚Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte’ (EGMR) mehrmals abgemahnt wurde. Die FDP-Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger verkündet nun offenbar erfreut: „Jetzt können endlich die Versprechen eingelöst werden, die Grundgesetz und Menschenrechtskonvention schon lange geben…“
Aber Hallo! Das Grundgesetz der Bundesrepublik ist seit dem 24. Mai 1949 in Kraft, seit 62 Jahren also eigentlich auch bindend für alle Juristen und Richter unserer Republik.
Also auch bindend für jene Juristen und Richter in Familiengerichtsverfahren, die in hochstrittigen, langwierigen Streitfällen um Kinder, Haus und Hof ihre Entscheidungsfindung oft sogenannten ‚Professionen’ überantworten, die dann oft zeitraubend, kostenintensiv und meist unkontrolliert damit ihr Brot verdienen.
Nimmt man die Statistik ernst, dann wurden von deutschen Landgerichten anno 2009 binnen zweier Jahre 84,2% aller 59.386 Zivilprozesssachen erledigt, im Durchschnitt nach 16,8 Monaten. Die nächste Instanz urteilte in streitigen Verfahren gar nach nur 8,2 Monaten.
Diese Angaben verblüfft sicherlich viele Väter, die oft viele Lebensjahre vor Gericht um ihre Kinder kämpfen müssen!
Was denkt sich da Justitia hinter ihrer Augenbinde?
Denn großmütig wollen nun säumige Richter für ein Jahr schuldhaft verzögerter Arbeitsergebnisse dem nicht nur Zeitgeschädigten – sofern er sich mit seiner ‚Entschädigungsklage’ vor Gericht überhaupt durchsetzen kann – „in der Regel 1.200,- Euro“ pro Versäumnisjahr offerieren.
Also: pro Wartetag 3,30 Euro!
Was unser Bundesjustizministerium uns Steuerzahlern so begründet: „Zum Beispiel für seelische und körperliche Belastungen durch das lange Verfahren.“
Mit dem Hinweis, dass säumige Richter von ihren 3000,- bis 6.000,-Euro-Gehalt kein Bußgeld abzwacken brauchen, denn: „Der neue Entschädigungsanspruch hängt nicht von einem Verschulden ab“.
Ach sooo! So oder so zahlen wir Steuerzahler … also auch der Bürger, der auf sein Urteil wartete.
Schlaue Psychologen würden sagen: ;Gut, dass wir darüber gesprochen haben!’