Der Verfahrensbeistand: kann ich ihn ablehnen?

Das Familiengericht ordnet oft in sorge- und umgangsrechtlichen Streitigkeiten einen sog. Verfahrensbeistand an. Man bezeichnet ihn auch umgangssprachlich als „Anwalt des Kindes“  (s. §§ 158, 167, 174, 191 FamFG). Welche Aufgaben hat er und  kann ich ihn als Elternteil ablehnen?