Nach einer Scheidung, von der auch gemeinsame Kinder betroffen sind, besteht neben der alleinigen Obsorge eines Elternteils in Österreich seit ca. 10 Jahren auch die Möglichkeit, dass beide leiblichen Eltern weiterhin die Obsorge (ganz oder eingeschränkt) behalten (KindRÄG 2001). Die Einführung dieser damals neuen Option entsprach den gesellschaftlichen Veränderungsprozessen um die Jahrtausendwende in Österreich, speziell dem sich wandelnden Rollenverständnis von Müttern und Vätern und den damit einhergehenden sich verändernden Bedürfnissen und Anliegen, wenn auch bei weitem nicht aller betroffenen Mütter und Väter.