Zum Tagungsthema
Ralph Giordano schrieb zur Beziehung zwischen Eltern und ihren Kindern: „Man kann aus allem, aus jeder Situation, jeder Position, aus jedem Verhältnis 'aussteigen', kann sagen: 'Das will ich nicht mehr, damit habe ich nichts zu tun, davon löse ich mich.' Nur aus einer Bindung, aus einer Verstrickung geht das nicht – aus Verwandtschaft! Sag hundertmal: 'Du bist nicht mehr meine Mutter, meine Tochter, mein Sohn, mein – Vater!' Sag es, und du bleibst doch, was du warst und was du bist. Auch wenn du es nicht mehr sein willst, umsonst – da kommst du nicht heraus.“
Die einzige wesentliche Beziehung, die wir zu anderen Menschen haben, ist die zwischen uns und unserer Mutter und unserem Vater. Das hat Konsequenzen, obwohl diese Beziehungen in vielfältiger Weise gelebt werden (können) und gelebt werden.
Rechtlich ändert sich diese Beziehung mit der Veränderung gesellschaftlicher Lebensgestaltungen. So wird über die Adoption die rechtliche Beziehung zwischen den leiblich, genetischen Eltern und dem Kind aufgelöst. Spenderkinder wachsen nicht mit ihrem leiblichen Vater auf und nach Trennung bzw. Scheidung ihrer Eltern sind immer noch häufig Kontaktabbrüche zu einem Elternteil – meist dem Vater die Folge.
Seit Jahrzehnten ist deshalb das Familienrecht in ständiger Diskussion und aktuelle Regelungen werden auf dem Hintergrund der UN-Kinderrechtskonvention und dem Europäischen Menschrecht auf den „Prüfstand“ gestellt. Helfen unsere rechtlichen Regelungen tatsächlich unseren Kindern bei einem gesunden – am besten – liebevollen Aufwachsen oder führt deren Anwendung zu lebenslang wirkenden Beeinträchtigungen? Erhalten Trennungskinder und ihre Eltern ausreichend Hilfe und Unterstützung durch die Jugendhilfe? Wie sollte das Familienrecht weiterentwickelt (novelliert) werden, damit Trennungskinder gesund und liebevoll – ohne Loyalitätskonflikt und Parentifizierung – mit ihren beiden Eltern aufwachsen können? Welche gesellschaftliche Unterstützung sollten sie erhalten?
Auf diesem Familienkongress wollen wir uns mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und dessen Forderungen befassen. Wir wollen klären, welche Qualitätsstandards an eine unterstützende, hilfreiche Beratung und Begleitung zu stellen wären. Wie können Eltern vor, während und nach Trennung (Scheidung) ihre Kinder so unterstützen, dass sie trotz elterlicher Trennung gesund aufwachsen können?
Und ebenso wichtig: Was können Trennungseltern selber tun, damit die Situation nicht unnötig eskaliert? Auch damit werden wir uns auf diesem Kongress beschäftigen.
Themen & Referenten
- Wie können wir Trennungskinder vor Elternstreit beschützen?
Kurzfilm und gemeinsames Gespräch mit anschließender Diskussion
- Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 (1 BvR 1076/23)
Josef A. MOHR, Fachanwalt für Familienrecht, München
- Durch frühe Intervention der Jugendhilfe Konflikteskalation vermindern!
Dr. phil. Dipl. Soz.Arb. Marc SERAFIN, Sozialwissenschaftler, Köln
- Begleiteter Umgang zur Kontaktsicherung zwischen Kind und beiden Eltern?!
Dipl. Pädagoge Ulrich SEVERIN, Marburg
- „Berücksichtigung des Kindeswillens“
Anna PELZ, systemische Therapeutin, Soziologin
- Andacht: "Elternschaft" - Begründung, Verantwortung, Verheißung - Versuch der Bestandsaufnahme eines christlichen Verständnisses
Oliver BEHRE, ev. Pfarrer, Zörbig
- Was können betroffene Eltern aktiv einbringen, um eine Konflikteskalation zu vermeiden?
Senia SALAH, M. Sc. Psychologie und Psychotherapie der Familie, Dipl.-Sozialarbeiterin
- Wie können Jugendhilfe und Familiengerichte Trennungsfamilien bei der Bewältigung von Konflikten bestmöglich unterstützen?
Abschlussgespräch mit Referenten und Plenum
Workshops
- Vom Elternstreit-Recht zum kindorientiertem Familienrecht – welche rechtlichen Entwicklungen sind notwendig?
- Deeskalation von elterlichen Trennungskonflikten – Wie kann die Jugendhilfe ihre Möglichkeiten gut umsetzen?
- Kinderschutz und Familienbeziehungen – passt das?
- Kooperation statt Eskalation - Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Trennungseltern, um gute Lösungen für ihre Kinder zu finden
Details zum Programm auf der Webseite zum Kongress.
Organisatorische Details
Tagungsort
Stephansstift
Zentrum für Erwachsenenbildung
Kirchröder Str. 44, 30625 Hannover
Teilnehmerbeitrag
Die Organisation des Kongresses ist mit erheblichen Kosten verbunden. Den Großteil bestreiten die Mitglieder aus ihren Mitgliedsbeiträgen. Jedoch müssen wir dennoch von den Teilnehmern einen kleinen Kostenanteil erheben. In den Kosten ist auch die Verpflegung Mittag-, Kaffee und Abendessen enthalten.
- 80,00 Mitglieder und Kooperationsvereinbarungen mit anderen Verbänden
- 60,00 Studenten
- 110,00 sonstige Teilnehmer bei Anmeldung bis zum 30.09.2024
- 140,00 ... ab dem 01.10.2024 (soweit noch Plätze verfügbar)
Eine eventuelle Kinderbetreuung ist grundsätzlich kostenfrei.
Verpflegung während der Tagung
Die Kosten für das Mittag- und Abendessen sowie den Nachmittagskaffee sind im Tagungsbeitrag enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
Komfortable Unterkunft direkt im Stephanstift
Die Kosten betragen
- 80,- € Einzelzimmer je Person und Nacht inkl. Frühstück
- 60,- € Doppelzimmer je Person und Nacht inkl. Frühstück
Die Buchung nehmen Sie bitte direkt mit der Anmeldung vor, die Abrechnung erfolgt über uns als Veranstalter.
Weitere Informationen demnächst auf der WEB-Seite zum Familienkongress.