Der Fall „Gustl Mollath“ hat deutschlandweit eine heftige Diskussion ausgelöst. Mollath wurde infolge eines psychiatrischen Gutachtens als „für die Allgemeinheit (. . .) gefährlich“ eingestuft und sieben Jahre in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Im August 2013 wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens durch Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg veranlasst. Dieser und weitere Fälle führten in der Öffentlichkeit zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Begutachtungswesen. Ein besonders sensibler Punkt dabei ist die Frage, inwieweit Gutachten objektiv, unabhängig und neutral sind.