Gesetz zur Stärkung der Rechte leiblicher Väter passiert den Bundesrat

Zur abschließenden Beratung des am 25. April 2013 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Leibliche Väter, deren Kinder bereits einen rechtlichen Vater haben und die ernsthaftes Interesse an ihrem Kind haben, werden es künftig leichter haben, in Kontakt zu ihrem Kind zu treten und Informationen über ihr Kind zu erhalten. Dies ist eine gute Nachricht – sowohl für die betroffenen leiblichen Väter, als auch für die Kinder. Deshalb freue ich mich, dass nach dem klaren Votum des Bundestags das Gesetz nun auch den Bundesrat passiert hat.