Leibliche Väter, deren Kinder bereits einen rechtlichen Vater haben und die ernsthaftes Interesse an ihrem Kind haben, werden es künftig leichter haben, in Kontakt zu ihrem Kind zu treten und Informationen über ihr Kind zu erhalten. Dies ist eine gute Nachricht – sowohl für die betroffenen leiblichen Väter, als auch für die Kinder. Deshalb freue ich mich, dass nach dem klaren Votum des Bundestags das Gesetz nun auch den Bundesrat passiert hat.