Gleichstellung ohne "Wenn" und "Aber"

Urteil des EGMR zur Diskriminierung nichtehelicher Kinder und deren Väter

Am 03.12.2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befunden, dass die Regelung für nichteheliche Kinder und deren Väter in Deutschland eine Diskriminierung darstellt. Horst Zaunegger hat sich durch die Instanzen geklagt und vom Europäischen Gerichtshof eine Menschenrechtsverletzung bescheinigt bekommen. Nun muss Deutschland mit seinem konservativen Familienrecht, welches die tradierten Rollen zementieren möchte, endlich das Gesetz den europäischen Standards anpassen. Am Ende bleibt die Frage zu stellen, ob es nur um die Stärkung der Väterrechte für ihre Kinder geht, oder um Gleichstellung der Väter mit den Müttern? Es gibt Erfahrungen seit 2004 mit einem Antragsrecht zur Ersetzung der Zustimmung der Mutter vor Gericht. Christian Gampert hatte schon 2003 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erwirkt, was dem Gesetzgeber eine Übergangsregelung für Väter abnötigte. Deutschlandweit wurden insgesamt nur in 43 Fällen das Sorgerecht beiden Eltern zuerkannt - eine Mogelpackung zur Täuschung der Väter. Selbst mit dieser Übergangsregelung wurden und werden die Väter weiterhin diskriminiert und es wird Zeit für eine echte Lösung. Gleichstellung ohne Wenn und Aber oder nur Stärkung der Väterrechte?

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