Hartz-IV-Empfänger bekommt USA-Reisen zum Kind bezahlt

Ein Hartz-IV-Empfänger bekommt regelmäßige Reisen zu seinem Kind in den USA vom Staat bezahlt. Wenn gemeinsame Kinder mit dem anderen Elternteil in die USA gezogen sind, müssten die Kosten für das Umgangsrecht erstatten werden, entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz laut einer Mitteilung vom Mittwoch. Im konkreten Fall verpflichtete es den Träger der Grundsicherung, für einen Vater die Kosten für Flug und Unterkunft von rund 900 Euro pro Quartal vorläufig zu übernehmen.

 

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