(...) Diese Regelungen entsprechen schon seit geraumer Zeit nicht dem “europäischen Standard”. In allen 27 Ländern der Eruopäischen Union besteht die Möglichkeit zur gemeinsamen elterlichen Sorge für nichtehelich geborene Kinder unter der Voraussetzung, dass die Vaterschaft rechtsverbindlich feststeht. Sieben Mitgliedstaaten belassen der Mutter zwar von Gesetz wegens die Alleinsorge, ermöglichen dem Vater aber auch ohne Konsens die Möglichkeit zum Sorgerecht aufgrund gerichtlicher Entscheidung (Finnland, Irland, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreicht, Zypern).
18 Mitgliedstaaten der EU stellen unverheiratete Eltern verheirateten Eltern weitgehend oder vollständig gleich. Die unverheirateten Eltern erlangen kraft Gesetzes das gemeinsame Sorgerecht (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn).
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