Justizministerium prüft EGMR-Entscheidung

Am 15. September 2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil zur Intressenabwägung zwischen biologischem und rechtlichem Vater gefällt. Die Richter haben entschieden, dass der Umgang mit dem Kind nicht kategorisch ausgeschlossen werden darf, auch wenn der biologische Vater bislang keinerlei Kontakt zu dem Kind hatte. Vielmehr fordert der EGMR, dass die nationalen Gerichte im Einzelfall feststellen, ob der Kontakt mit dem biologischen Vater im Interesse des Kindes liegt oder nicht. Damit hat der EGMR ein Urteil vom Dezember vergangenen Jahres bestätigt. Weitere Verfahren, die sich ebenfalls auf das Spannungsverhältnis zwischen rechtlichem und biologischem Vater beziehen, sind in Straßburg noch anhängig.