Erst kürzlich bekam das Thema Samenspende ein Gesicht: jenes der 22-jährigen Deutschen Sarah P. Die Frau erfuhr erst als Teenager, dass sie ihr Leben einer Samenspende verdankt. Sie litt darunter, ihren genetischen Vater nicht zu kennen und verklagte die Klinik, in der sie gezeugt wurde, um Angaben zu ihrem Erzeuger zu erhalten. Mit Erfolg: Anfang 2013 entschied das Oberlandesgericht in Hamm, dass das Recht eines Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung höher zu werten sei als der Schutz des Spenders. Über die Medien fand Sarah P. schließlich ihren Erzeuger. „Ich bin sehr glücklich. Und irgendwie ist es für mich auch wie ein Schlussstrich“, sagte die Frau deutschen Medien. Es sei ihr immer nur darum gegangen, zu wissen, wer er ist.