Krank durch die Ehe: Kein Grund für mehr Unterhalt

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.6.2010 (Az. XII ZR 9/09)

Wenn einer seine vielversprechende Karriere zugunsten von Kindern und Küche opfert, dann werten die Scheidungsrichter dies gemeinhin als ehebedingten Nachteil. Der Partner hat dann bessere Karten bei der Unterhaltsberechnung. Doch wie sieht es aus, wenn jemand durch die Ehe krank wird? Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nun zu entscheiden, ob eine Frau, die wegen einer Ehekrise und Trennung psychische Probleme bekam, Recht auf mehr Unterhalt hat. (Az. XII ZR 9/09).

 

[http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Kein-Grund-fuer-mehr-Unterhalt-article1143731.html|Weiterlesen auf n-tv.de]

siehe auch ausführlicher [http://www.rechtslupe.de/familienrecht/befristung-nachehelichen-krankheitsunterhalts-2-320489|Rechtslupe: Befristung nachehelichen Krankheitsunterhalts ]