Leibliche Mutter eines adoptierten Kindes muss leiblichen Vater nennen

Eine leibliche Mutter muss ihrem Kind mitteilen, wer ihr leiblicher Vater war. Das gilt auch dann, wenn sie nach einer Adoption nicht mehr die rechtliche Mutter des Kindes ist, entschied der BGH. Sonst wären adoptierte Kinder beim Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ungerechtfertigt schlechter gestellt.