Wegen vier unzumutbar langer Gerichtsverfahren wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Zahlung von 24.000 Euro Schadensersatz verurteilt. In einem der Fälle hatte ein Vater über neun Jahre vergeblich um Kontakt zu seiner Tochter gekämpft. Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert das Recht auf ein Verfahren „innerhalb angemessener Frist“.
[http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/europa-menschenrechtsgerichtshof-verurteilt-deutsche-gerichte_aid_523151.html|Weiterlesen auf focus.de]
[http://www.morgenpost.de/printarchiv/familie/article1332126/Umgangsrecht-Europaeischer-Gerichtshof-ruegt-zu-langes-Verfahren.html|siehe auch Berliner Morgenpost: Umgangsrecht: Europäischer Gerichtshof rügt zu langes Verfahren]