Neuerungen im Ehe- und Kindschaftsrecht ab August 2022

Im Sommer diesen Jahres wird es eine wesentliche, aber eher verfahrensrechtliche Änderung für bestimmte familiengerichtliche Verfahren mit Auslands/EU-Bezug geben. Ab August 2022 wird nämlich die bisher für alle EU-Staaten außer Dänemark gültige Brüssel-IIa-Verordnung (VO 2201/2003 vom 27.11.2003) durch die Brüssel-IIb-VO (VO 2019/1111 vom 25.6.2019) ersetzt werden.