Petition: Familienrecht - Qualifikations-Mindeststandards für familienpsychologische Sachverständige vor Gericht vom 22.01.2012

Die Beschwerden über unqualifizierte, nicht neutrale oder „aus dem Bauch heraus” arbeitende Sachverständige bei familiengerichtlichen Fragestellungen sind so häufig und gravierend, dass die Ablehnung jeder Kritik mit dem Argument, es handele sich bei den Beschwerdeführern um in der Eitelkeit gekränkte, querulatorische Gutachtenverlierer nicht mehr berechtigt erscheint. Bei der Sachverständigentätigkeit für das Familiengericht gibt es schwerwiegende Mängel, die über Einzelfälle” weit hinausgehen.