Nach dem neuen, seit dem 01.09.2009 geltenden, Verfahrensrecht in Familiensachen (FamFG) ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Beiordnung eines Rechtsanwaltes, die im Bereich des Familienrechts nun Verfahrenskostenhilfe genannt wird, abhängig davon, ob die Beiordnung für das Verfahren in den vorbenannten ehemaligen sogenannten FGG-Verfahren notwendig und erforderlich erscheint. Dieses ist regelmäßig der Fall, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist, wobei ein Kriterium ausreichen wird.
[http://www.jugendaemter.com/index.php/prozesskostenhilfe-in-sorgerechts-u-umgangsrechtsverfahren-nach-neuem-verfahrensrecht|Weiterlesen auf jugendaemter.com]