Rechte leiblicher Väter erneut gestärkt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte leiblicher Väter weiter gestärkt, die sich Kontakt mit ihrem Kind wünschen. Deutsche Gerichte dürften Männern nicht einfach die Klärung der Vaterschaft und den Umgang mit ihren mutmaßlichen Kindern verweigern, so das Urteil.

Bislang galt in Deutschland: Wer Umgang mit seinem Nachwuchs haben möchte, sollte bloß kein Kind mit einer Frau zeugen, die mit einem anderen Mann verheiratet ist. Denn das deutsche Recht räumt dem Schutz der rechtlichen Familie absoluten Vorrang ein. Soll heißen: Der leibliche, aber außereheliche Vater ist völlig rechtlos. Er kann nicht einmal ein Verfahren einleiten, um die potenzielle Vaterschaft eines Kindes zu klären, von dem er meint, es könnte seins sein. Die Anerkennung der Vaterschaft aber ist die Voraussetzung dafür, überhaupt erst Kontakt mit dem Kind aufnehmen zu dürfen. Das wird sich nun ändern müssen. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab am Donnerstag (15.09.2011) einem 53-Jährigen aus Fulda Recht, dem deutsche Gerichte den Umgang mit seinem mutmaßlichen Kind verweigert hatten.

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Die Vereinigung "Väteraufbruch für Kinder" sprach angesichts des aktuellen Urteils von einer wegweisenden Entscheidung, die zu einer "Neubewertung der leiblichen Vaterschaft" führen werde. Die Reaktion aus dem Bundesjustizministerium folgte prompt: Man werde prüfen, ob die bestehenden Gesetze geändert werden müssten, sagte ein Sprecher am Donnerstag.

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