Bislang gibt es keine einheitliche Praxis, wie der Bedarf des Kindes bei tageweiser Abwesenheit zwischen den Eltern aufgeteilt wird. Dies liegt im Ermessen der Kommunen. In Einzelfällen wurde Alleinerziehenden auch bisher schon das Sozialgeld gekürzt. "Der VAMV fordert daher eine umfassende Lösung und lehnt die mitunter praktizierte Mangelverwaltung zwischen getrennten Eltern in Hartz IV auf Kosten der Kinder weiter ab. Folgerichtig ist eine Umgangspauschale, die die Mehrkosten, die getrennte Eltern durch den wechselnden Umgang mit dem Kind haben, angemessen berücksichtigt", unterstreicht Schuster. "Wenn ein Kind zwischen beiden Elternteilen pendelt und sich abwechselnd in zwei Haushalten aufhält, dann ist das teurer. Fixkosten wie Telefon und Strom fallen im Haushalt der Alleinerziehenden weiter an und werden auch bei Abwesenheiten des Kindes nicht eingespart. Der andere Elternteil braucht aber auch Mittel, um das Kind zu versorgen. Nur wenn dieser Mehrbedarf durch eine Umgangspauschale für Kinder in Hartz IV gedeckt wird, ist deren Existenz sicher gestellt."
Der VAMV und viele weitere Verbände hatten in den letzten Wochen verstärkt gegen die drohenden Verschlechterungen für Alleinerziehende protestiert und die Forderung nach einer Umgangspauschale stark gemacht. Eine alleinerziehende Mutter sammelte mit einer Online-Petition über 39.000 Unterschriften gegen die geplanten Kürzungen und hatte diese vor der Bundestagsanhörung zu Hartz IV am 30. Mai an die Vorsitzende des zuständigen Sozialausschusses überreicht. Auch in der Anhörung selbst wurde der Vorstoß der Regierung von Experten massiv kritisiert.