Saarbrücker kostet Sorgerecht für Tochter tausende Euro

Saarbrücken. Für Peter Weinmann klafft eine Lücke zwischen Recht und Gerechtigkeit. Mehr als zwei Jahre dauerte es, bis der ledige Vater aus Saarbrücken per Gerichtsbeschluss das gemeinsame Sorgerecht für seine heute vierjährige Tochter erstritten hatte. Unverheiratete Väter können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von August 2010 auch ohne Zustimmung der Mutter ein Mitsorgerecht für gemeinsame Kinder beantragen. Trotz mehrerer Beschwerden musste Weinmann die Hälfte der Gerichtskosten zahlen. Alles in allem beläuft sich sein Anteil auf 3546,73 Euro für die Verfahrenskosten am Saarbrücker Amtsgericht.